Durch den Dauerregen seit November 2023 kam es zunehmend zum Anschwellen von Flüssen im Einzugsgebiet von Weser und Aller. Seit Weihnachten herrscht im Gemeindegebiet Hambühren, insbesondere im Bereich Abwasser der Ausnahmezustand. Aufgrund der hohen Niederschläge sind die Böden so gesättigt, dass das Wasser nicht mehr versickern kann. Diese anhaltende Problematik reicht vom LK Gifhorn bis nach Verden. Aufgrund dieser höheren Gewalt sind langfristige, Maßnahmen zur Beseitigung von Oberflächenwasser allein durch die Gemeinde aussichtslos und auf Grund der Masse von Betroffenen nicht umsetzbar.
Das überlastete Abwassersystem befindet sich in einem kritischen Zustand.
Der für die Entsorgung von Abwasser zuständige Abwasserverband Matheide (AVM) teilte mit, dass es durch das in den Abwasserkanal eindringende Fremdwasser regelmäßig zu Entsorgungsproblemen kommt. Aktuell erfolgt der Verschluss und eine Versiegelung der Abwasserschächte gegen eindringendes Oberflächenwasser, um das System zu entlasten. Zusätzlich werden Kanalsaugwagen, Bypassschlauchleitungen und Abschlagstellen durch den Abwasserverband Matheide betrieben, um die Entsorgung der Haushalte zu gewährleisten.
Aufgrund der Niederschlags- und Grundhochwasserlage und der damit verbundenen starken Einspeisung durch Haushalte (Auspumpen von Kellern) auf die Fahrbahnen, sowie in die Regenwassereinläufe, sind bereits Straßenteile und Abwasserschächte überflutet worden.
Die Gemeinde Hambühren ist zuständig für die Gefahrenabwehr. Hierzu zählt in erster Linie die Sicherung von Wohnraum (Bewohnbarkeit der Räumlichkeiten) und an zweiter Stelle die Abwendung gravierender Schäden (Sicherung einer Heizung oder PV-Speichern) oder die Abwehr von gravierenden Umweltschäden (z.B. Heizöltank droht aufzuschwimmen). Sollte Ihr Keller mit entsprechender Gebäudetechnik ausgestattet sein, die zur Nutzung des Wohnraumes zwingend erforderlich ist, sind Sie grundsätzlich dazu verpflichtet, eigenverantwortlich Bemühungen anzustellen, um die sichere Nutzung zu gewährleisten.
Sollte es Ihnen jedoch nicht mehr möglich sein, mit vorhandenen eigenen Mitteln den Wasserstand so niedrig zu halten, dass die technischen Geräte nicht gefährdet sind, rückt auf Ihre Anforderung auch die Feuerwehr zu Ihnen aus. Hierzu ist jedoch anzumerken, dass jeder dieser Einsätze laut Satzung kostenpflichtig ist.
Fließt Wasser bei Abpumpen auf die Straße an den tiefsten Punkt, gilt im Schadenfall das Verursacherprinzip. Pumpen Sie ihr Wasser auf die Straße, kann es sein, dass Ihr Nachbar der tiefer gelegen ist, das Wasser vor oder im schlimmsten Fall im Hause stehen hat. Daher appellieren wir an Sie: Leiten Sie ihr Abpumpwasser in den Garten, auf geeignete Grünflächen, Gräben oder in einen angrenzenden Wald und nicht auf Fahrbahnen und in Schmutzwasserschächte.