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Mitteilungsblatt der Gemeinde Hambühren
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Gemeinde Hambühren
Der Bürgermeister

Bekanntmachung

10. Änderung des Flächennutzungsplanes "Wohngebiet westlich Neue Grenze II"

der Gemeinde Hambühren Bekanntmachung Genehmigung gemäß § 6 Baugesetzbuch

Der Rat der Gemeinde Hambühren hat in seiner Sitzung am 12.12.2024 die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 “Wohngebiet westlich Neue Grenze II“ als Satzung mit seiner Begründung und dem Umweltbericht beschlossen.

Hiermit wird die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes „Westlich Neue Grenze II “ gemäß § 6 Abs. 5 des Baugesetzbuches vom 3.11.2017 (BGBl. I S. 3634) in der zuletzt geltenden Fassung bekannt gemacht.

Die Lage und der Zuschnitt der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes sind der folgenden Planübersicht zu entnehmen:

Geltungsbereich der 10. Änderung des Flächennuntzungsplanes (hier inkl. Darstellung der 10. Änderung; Kartengrundlage: Verkleinerter Auszug aus der Amtlichen Karte 1 : 5.000 (AK5))

In der Gemeinde Hambühren sollen weitere Wohnbauflächen bereitgestellt werden, um dem bestehenden und zukünftigen Bedarf an Wohnraum nachkommen zu können. Dafür soll der Ortsteil Hambühren II in Richtung Westen um ein Baugebiet erweitert werden. Die Fläche grenzt direkt an Wohnbebauung an. Der wirksame Flächennutzungsplan stellt den Bereich als „Flächen für Wald“ dar, die zudem von einer „Fläche für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft“ überlagert ist. Um das Baugebiet umsetzen zu können, ist daher eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Hiermit erfolgt eine Änderung der Darstellung in „Wohnbaufläche“.

Mit Verfügung vom 17.02.2025, AZ.: 622-02017/23 hat der Landkreis Celle die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes 2020 gem. § 6 Abs. 1 BauGB genehmigt.

Die Genehmigung der 10. Änderung des Flächennutzungsplanes wird hiermit ortsüblich bekannt gemacht.

Die 10. Änderung des Flächennutzungsplanes kann einschließlich seiner Begründung, dem Umweltbericht und der zusammenfassenden Erklärung auf der Homepage der Gemeinde Hambühren unter https://www.hambuehren.de/wirtschaft-bauen/bauen-und-wohnen/flaechennutzungsplan/

eingesehen werden.

Zusätzlich kann die Änderung des Flächennutzungsplanes einschließlich seiner Begründung im Rathaus, Zimmer 30, Versonstraße 7, 29313 Hambühren, während der Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden.

Öffnungszeiten:

Montag

08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr

Dienstag

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Mittwoch

07.30 Uhr - 12.00 Uhr

Donnerstag

14.00 Uhr - 18.00 Uhr

Freitag:

08.00 Uhr - 12.00 Uhr

Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05084/601-230) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.

Hinweis:

I. Nach § 215 Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes, und

  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel im Abwägungsvorgang, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hambühren. unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.

II. Entschädigungsberechtigte können gemäß § 44 Abs. 3 Satz 1 BauGB Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 und 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Der Entschädigungsberechtigte kann die Fälligkeit des Anspruchs gemäß § 44 Abs. 3 Satz 2 BauGB dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei der Gemeinde Hambühren. beantragt. Ein Entschädigungsanspruch erlischt gemäß § 44 Abs. 4 BauGB, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in § 44 Absatz 3 Satz 1 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.

Außerdem kann gemäß § 10 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nach der Gemeindeordnung beim Zustandekommen der Satzung nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der Satzung gegenüber der Gemeinde Hambühren unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel angibt, geltend gemacht worden ist.

Die Änderung des Flächennutzungsplanes tritt mit dieser Bekanntmachung in Kraft

Hambühren, 26.02.2025
L.S.
Gemeinde Hambühren
Der Bürgermeister
gez.
Carsten Kranz
Mit dem Tage der Veröffentlichung im Amtsblatt Nr. 17 für den Landkreis Celle am 27.02.2025

unter: https://www.landkreis-celle.de/Ausschreibungen-Amtsblatt-Amtliche-Bekanntmachungen-und-Kreisrecht/Amtsblatt/

wurde der Flächennutzungsplan rechtsverbindlich.