Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Baugesetzbuch)
Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hambühren hat 25.02.2025 dem Entwurf der 14. Änderung des Flächennutzungsplanes „Wohngebiet südlich Zum Schulwald“ zugestimmt und gleichzeitig die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 (2) BauGB durch Veröffentlichung im Internet beschlossen.
Der Planbereich dieser Änderung befindet sich im Osten Hambührens östlich der Manfred-Holz-Grundschule. Er wird im Folgenden im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Der Flächennutzungsplan der Gemeinde stellt den Änderungsbereich bislang als größere und weiter nach Süden reichende Grünfläche – Parkanlage sowie im Westen als kleiner Teil der Gemeinbedarfsfläche – Schule für deren Erweiterung dar. Der im Ursprungsplan noch als Grünfläche dargestellte Bereich nordwestlich dieser Planänderung wurde im Zuge der 1. Änderung des Flächennutzungsplanes als gemischte Baufläche ausgewiesen.
Durch diese Planänderung soll ein kleines Wohnbaugebiet südöstlich der Straße „Zum Schulwald“ entwickelt werden können.
Durch die vorgesehene Entwicklung einer kleinen Wohnbaufläche kann die Erschließungsfunktion der Straße „Zum Schulwald“ auch auf ihrer Südseite und damit wirtschaftlicher genutzt werden als bei der bisherigen einseitigen Bebauung. Damit kann, wenn auch in geringem Umfang, die Nachverdichtung des Innenbereichs Hambührens gefördert werden.
Die das Verfahren betreffenden Unterlagen (der Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Begründung, Umweltbericht und schalltechnisches Gutachten) sind in der Zeit
vom 06.03.2025 bis einschließlich 07.04.2025
auf der Homepage der Gemeinde Hambühren unter https://www.hambuehren.de/bekanntmachungen
veröffentlicht.
Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Hambühren in die Suchmaske ein.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung im Foyer des Rathauses, Versonstraße 7, 29313 Hambühren, während der Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden:
| Öffnungszeiten: | |
| Montag | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Freitag: | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05084/601-230) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Zum Verfahren liegen in Bezug die 14. Flächennutzungsplanänderung zu den Schutzgütern:
Schutzgut Mensch
Schutzgut Biotope und Arten mit Schutzgut Biodiversität
Schutzgut Boden und Fläche
Wasser
Luft und Klima
Schutzgut Landschaftsbild
Schutzgut Kultur- und sonstige Sachgüter
folgende Gutachten bzw. Untersuchungen vor:
Umweltbericht
Schallgutachten
Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:
Kampfmittel
Naturschutz und Kompensation
Bodenschutz
Gewässerschutz
Immissionsschutz
Brandschutz
Trink-/Lösch-, Niederschlags- und Schmutzwasser
Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch
per E-Mail an: info@buero-keller-hannover.de
übermittelt werden.
Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Brief, Fax oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden im Rathaus).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3 BauGB), sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit der Änderung des Flächennutzungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 Abs. 3 Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des UmwRG gemäß § 7 Absatz 3 Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.
Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu. Die Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht.