Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Hambühren hat am 25.02.2025 dem Entwurf einschließlich der Entwurfsbegründung und dem Umweltbericht des Bebauungsplanes Nr. 17, 4. Änderung "Gewerbegebiet Kleine Häg, Neuaufstellung, Wohngebiet südlich Zum Schulwald“ zugestimmt und gleichzeitig die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 (2) BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 (2) BauGB durch Veröffentlichung im Internet beschlossen.
Der Planbereich befindet sich im Osten Hambührens südöstlich der Straße „Zum Schulwald“ und östlich der Manfred-Holz-Grundschule. Er wird auf dem Deckblatt dieses Bebauungsplanes mit Begründung im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Durch diese Planänderung soll ein kleines Wohnbaugebiet südöstlich der Straße „Zum Schulwald“ entwickelt werden können. Dadurch kann die Erschließungsfunktion dieser Straße auch auf ihrer Südseite und damit wirtschaftlicher genutzt werden als bei der bisherigen einseitigen Bebauung.
Die das Verfahren betreffenden Unterlagen (Planzeichnung mit Begründung, Umweltbericht mit Biotoptypenkarte und das schalltechnische Gutachten) sind in der Zeit
vom 06.03.2025 bis 07.04.2025 einschließlich
auf der Homepage der Gemeinde Hambühren unter: https://www.hambuehren.de/bekanntmachungen veröffentlicht.
Die Unterlagen werden ebenfalls über das Portal des Landes Niedersachsen unter https://uvp.niedersachsen.de/ eingestellt. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Hambühren in die Suchmaske ein.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet können die Planunterlagen im Rahmen einer öffentlichen Auslegung im Foyer des Rathauses, Versonstraße 7, 29313 Hambühren, während der Öffnungszeiten der Verwaltung eingesehen werden.
Die DIN Vorschrift 4109 ist bei der DIN Media GmbH, Berlin, erhältlich. Sie kann auch während der Öffnungszeiten im Rathaus der Gemeinde Hambühren in Zimmer 30 eingesehen werden.
| Öffnungszeiten: | |
| Montag | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
| Mittwoch | 07.30 Uhr - 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 14.00 Uhr - 18.00 Uhr |
| Freitag: | 08.00 Uhr - 12.00 Uhr |
Nach telefonischer Vereinbarung (Tel: 05084/601-230) können die Unterlagen auch außerhalb dieser Zeiten eingesehen werden.
Folgende Unterlagen mit umweltbezogenen Informationen sind verfügbar:
Begründung mit Umweltbericht und Biotoptypenkarte
Umweltbezogene Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
schalltechnisches Gutachten
Umweltschutzziele aus übergeordneten Fachgesetzen und Fachplanungen
Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung auf Schutzgebiete und die Schutzgüter Mensch, Arten- und Lebensgemeinschaften einschließlich Darstellung und Beurteilung von Biotoptypen und Artenschutz, insbesondere in Bezug auf Brutvögel, Fledermäuse und Kriechtiere. Berücksichtigung des Waldrechts, Fläche/Boden (einschließlich Funktionsverlust durch Versiegelung), Wasser, Klima/Luft, Landschafts- und Ortsbild, Kultur- und sonstige Sachgüter sowie Wechselwirkungen zwischen den Belangen und Eingriffsbilanzierung
Entwicklung der Umwelt bei Durchführung der Planung
Beschreibung von Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen (einschließlich Kompensationsmaßnahmen)
Prüfung von Planungsalternativen
Während der Dauer der oben genannten Veröffentlichungsfrist können Stellungnahmen zu der Planung abgegeben werden. Die Stellungnahmen sollen elektronisch per E-Mail an: info@buero-keller-hannover.de
übermittelt werden.
Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Wege abgegeben werden (z.B. per Brief, Fax oder mündlich zur Niederschrift während der Dienststunden im Rathaus).
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben (§ 3 Abs. 2 Satz 4 Halbsatz 2 Nr. 3 BauGB), sofern die Gemeinde deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.
Mit der Abgabe von Stellungnahmen stimmen die Eingebenden der Verwendung ihrer persönlichen Daten im Bauleitplanverfahren zu. Die Stellungnahmen werden anonymisiert veröffentlicht.