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Mitteilungsblatt der Gemeinde Hambühren
Ausgabe 7/2025
Aus dem Rathaus wird berichtet
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Das Schiedsamt der Gemeinde Hambühren

"Schlichten statt richten"

So lautet der Wahlspruch des Bundes deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen e. V. (BDS)

Wir begrüßen die Neulinge nebenan gern mit "Auf gute Nachbarschaft".

Leider bleibt es aber immer mal wieder nicht bei dieser guten Nachbarschaft. Die unterschiedlichsten Streitigkeiten (überhängende Zweige, maroder Zaun, Lärm oder, oder, oder) belasten dann das nachbarschaftliche Verhältnis teilweise sehr nachhaltig.

Aber wer möchte schon täglichen Streit mit seinem Nachbarn?

Wenn es nicht mehr möglich scheint mit dem Nachbarn zu sprechen und eine Lösung zu finden ist das Schiedsamt der erste Ansprechpartner.

Wir Schiedsleute haben im Konflikt zwischen Nachbarn zwar keine Entscheidungsbefugnis, aber wir versuchen die Wogen zu glätten und den Blick auf andere Lösungsansätze zu leiten.

Wir versuchen mit den Konfliktparteien eine für beide Seiten tragbare Lösung zu finden. Die jeweiligen Gesetze geben zwar einen Rahmen vor, eine Einigung muss sich jedoch nicht daran orientieren. Dies ist der besondere Charme des Schiedsverfahrens.

Das was bei "lieben" Nachbarn im Gespräch über den Gartenzaun irgendwie geregelt wird bekommt bei der Schiedsverhandlung halt einen offiziellen Touch,

Schiedsämter sollen Gerichte entlasten und selber Streitigkeiten schlichten.

Neben den oben beispielhaft erwähnten nachbarschaftlichen Streitigkeiten muss der „Geschädigte“ bei vielen kleineren Straftaten zunächst versuchen, sich mit dem „Beschuldigten“ außergerichtlich zu versöhnen, ehe er Privatklage vor dem Strafgericht erheben kann.

Solche Schlichtungsverhandlungen sind obligatorisch z. B. nach dem StGB

  1. bei Hausfriedensbruch, Beleidigung, Verletzung des Briefgeheimnisses, leichter Körperverletzung, Bedrohung, Sachbeschädigung sowie dem Mietrecht statt.

  2. ebenso bei Fällen des Niedersächsischen Nachbarschaftsrechts

z. B. Bäume - Sträucher -Überhang-Abstände, Einfriedungen, - Zäune - Hecke - Mauer - Lärm - Gerüche - Gase - Tiere - Hammerschlag- und Leiterrecht.

Hier ist das Schiedsamt erster Ansprechpartner bevor Sie mit Ihrem Anliegen zu Gericht ziehen können.

Die Schlichtung vor dem Schiedsamt hat aber auch viele Vorteile:

  • Ein wesentlich geringeres Kostenrisiko.

  • Antragsteller und -gegner sparen Zeit und Nerven. In der Regel sind gerichtliche Verfahren weitaus emotionsgeladener und langwieriger, als die Schlichtung und vor Gericht gibt es Gewinner und Verlierer.

  • Keine Entscheidung anhand von Gesetzen, sondern nach Interessen beider Seiten.

  • Die Schiedspersonen richten den Schlichtungstermin meist nach den zeitlichen Gegebenheiten der Parteien, das heißt, dass sie auch außerhalb der üblichen Arbeitszeiten Termine an Abenden oder Wochenenden anbieten.

  • Eine erfolgreiche Schlichtung ist ohne weiteres Gerichtsverfahren vollstreckbar.

  • Die Schiedspersonen sind sehr erfolgreich. In mehr als 50 % der Fälle kommt es nicht mehr zu einer Klage vor dem Amtsgericht. Das liegt zum großen Teil daran, dass die Schiedsperson ebenfalls im Ort wohnt und die menschlichen Hintergründe eines Streits kennt. Daher kann sie in solchen Fällen oft geeignetere Vorschläge für die Beilegung des Streits machen, als ein Gericht es könnte.

  • Eine erfolglose Schlichtung verbaut den Klageweg nicht.

Das Schiedsamt der Gemeinde Hambühren wird bekleidet von:

Da wir Schiedsleute ehrenamtlich arbeiten und auch Beruf und Privatleben haben werden Sie uns sicher nicht immer sofort erreichen. Wir freuen uns dann auf eine kurze E-Mail damit wir uns bei Ihnen melden können.

Die Schiedsämter sind bei der Gemeinde eingerichtet. Die Schiedspersonen werden vom Rat der Gemeinde auf fünf Jahre gewählt und durch die Leitung des Amtsgerichtes ernannt.