Am 9. Juni 2024 findet die Wahl des Europäischen Parlaments (Europawahl) statt. Die Gemeinde Hambühren gehört bei der Europawahl zum Gebiet des Landkreises Celle / Stadt Celle.
Die Wahlbenachrichtigungen, die jede/r Wahlberechtigte automatisch zugestellt bekommt, erhalten Sie spätestens bis zum 19.05.2024.
Als wahlberechtigte Person haben Sie am Wahltag die Möglichkeit zur Stimmabgabe in Ihrem - auf der Wahlbenachrichtigung angegebenen - Wahlraum. Für die Ausübung Ihres Wahlrechts per Briefwahl oder für die Stimmabgabe in einem anderen Wahlraum ist die Beantragung eines Wahlscheins zwingend erforderlich.
Für die Beantragung eines Wahlscheins und die Zusendung von Briefwahlunterlagen stehen Ihnen folgende Möglichkeiten offen:
schriftlicher Antrag mit dem auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten Formular (Rückseite), persönlich beim Wahlbüro der Gemeinde Hambühren abzugeben oder im frankierten Umschlag zuzusenden
mündlicher Antrag (nicht telefonisch)
elektronischer Antrag über das Online-Antragsformular (erreichbar unter www.wahlschein.de/3351012 oder mit dem auf der Wahlbenachrichtigung abgedruckten QR-Code)
elektronischer Antrag an das E-Mail-Postfach wahlen@hambuehren.de unter Angabe Ihres Familiennamens, Vornamens, Geburtsdatums sowie Ihrer vollständigen Wohnanschrift und ggf. einer gewünschten abweichenden Versandanschrift.
Wahlscheinanträge müssen bis zum 7. Juni 2024, 18 Uhr, beim Wahlbüro der Gemeinde Hambühren eingegangen sein; bei nachgewiesener plötzlicher Erkrankung bis zum Wahltag, 15 Uhr.
Wahlscheine und Briefwahlunterlagen werden übersandt oder überbracht. Sie können auch im Briefwahlbüro (Rathaus Hambühren, Sitzungssaal – direkt im Eingangsbereich des Rathauses) persönlich zu den allgemeinen Servicezeiten abgeholt werden.
Servicezeiten des Briefwahlbüros: | |
| Montag: | 8.00 – 12.00 Uhr + 14.00 – 16.00 Uhr |
| Dienstag: | 8.00 – 12.00 Uhr |
| Mittwoch: | 7.30 – 12.00 Uhr |
| Donnerstag: | 14.00 – 18.00 Uhr |
| Freitag: | 8.00 – 12.00 Uhr |
Die Ausstellung und die persönliche Abholung von Briefwahlunterlagen im Briefwahlbüro (Rathaus) wird ab dem 6. Mai 2024 möglich sein.
Eine schriftliche Beantragung ist ab dem 28. April 2024 möglich.
Bitte nutzen Sie hierfür nach Möglichkeit die Online-Beantragung unter
Mit den Briefwahlunterlagen erhalten Sie auch ein Merkblatt mit Hinweisen für die korrekte Durchführung der Briefwahl.
Wichtig: den roten Wahlbriefumschlag bitte verschlossen an die auf dem Wahlbriefumschlag angegebenen Anschrift versenden; er kann dort auch abgegeben werden, spätestens bis um 18 Uhr am Wahltag.
Wer für eine andere Person Wahlschein und Briefwahlunterlagen beantragt, muss eine schriftliche Vollmacht vorlegen.
Sollten Sie Fragen zu den Wahlen oder zur Briefwahl in der Gemeinde Hambühren haben, wenden Sie sich bitte an Herrn Peters, den Sie entweder telefonisch unter der 05084-601221 oder per E-Mail an peters@hambuehren.de erreichen.