Am 15.05.2025 sind wieder die Grundsteuer A und B, die Hundesteuer und die Gewerbesteuer fällig. Bitte denken Sie an die rechtzeitige Überweisung der Steuern, um eventuelle Mahnungen und dadurch entstehende Kosten zu vermeiden.
Sollten Sie Fragen zur Steuerfestsetzung haben, können Sie sich gern an Frau Milbradt unter der Telefonnummer: 05084/601-114 sowie Herrn Schulze unter der Telefonnummer: 05084/601-310 wenden.
Auskünfte über geleistete Zahlungen erteilt Ihnen die Gemeindekasse unter den Telefonnummern: 05084/601-111 sowie 601-312.
Sie haben auch die Möglichkeit, der Gemeindekasse ein SEPA-Lastschriftmandat (früher: Einzugsermächtigung) zu erteilen. So werden alle Steuerforderungen pünktlich zu den jeweiligen Fälligkeiten von Ihrem Bankkonto eingezogen. Von der Homepage der Gemeinde Hambühren (www.hambuehren.de) können Sie sich dazu ein entsprechendes Formular zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates herunterladen. Sie können aber auch unter den oben angegebenen Telefonnummern einen entsprechenden Vordruck zur Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandates anfordern.
Weiterhin ist zu beachten, dass nach § 9 i. V. m. § 10 des Grundsteuergesetzes derjenige steuerpflichtig ist, der am 01.01. des jeweiligen Kalenderjahres Eigentümer des Grundstückes war. Geht ein Grundstück im Laufe eines Jahres auf den Erwerber über, ist der neue Eigentümer erst ab dem 01.01. des folgenden Kalenderjahres steuerpflichtig. Im Kaufvertrag abweichend getroffene Vereinbarungen haben keinen Einfluss auf die öffentlich-rechtliche Steuerpflicht.