Das Gesetz zur Modernisierung des Pass-, des Ausweis- und des ausländerrechtlichen Dokumentenwesens vom 8. Oktober 2023 (vgl. Bundesgesetzblatt Teil I 2023, Nr. 271, vom 12. Oktober 2023) sah vor, dass der Kinderreisepass zum 01.01.2024 wegfiel. Ab dem 01.01.2024 können nur noch Personalausweise oder elektronische Reisepässe ausgestellt werden. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe behalten noch bis zu ihrem Ablauf die Gültigkeit. Das Bürgerbüro weist darauf hin, dass Personalausweise und Reisepässe nicht direkt ausgestellt werden können, sondern durch die Bundesdruckerei erstellt werden. In diesem Zusammenhang entstehen Lieferzeiten von ca. 3 bis 4 Wochen. Aufgrund der Abschaffung des Kinderreisepasses wird von einem erhöhten Aufkommen an Dokumentenbestellungen spätestens ab 2024 ausgegangen, sodass dann möglicherweise auch mit längeren Lieferzeiten zu rechnen ist.