Der Rat der Gemeinde Dedelstorf hat in seiner Sitzung am 16.12.2024 den Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB „Sprengelsberg“ mit örtlicher Bauvorschrift als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB sowie die dazugehörige Begründung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist dem Planausschnitt zu entnehmen.
Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan einschließlich seiner Begründung kann in dem Gemeindebüro der Samtgemeinde Hankensbüttel während der Sprechzeiten von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt des Bebauungsplanes kann umfassend Auskunft verlangt werden.
Ergänzend wird gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan unter https://www.sg-hankensbuettel.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bebauungsplaene/ ins Internet eingestellt und kann dort abgerufen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass gem. § 215 Abs. 1 BauGB die Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3, Abs. 2 und Abs. 3 Satz 2 des BauGB bezeichneten Vorschriften dann unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr nach dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist darzulegen.
Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 des Baugesetzbuches in der zurzeit gültigen Fassung über die Entschädigung von durch den Bebauungsplan eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.