Wahlhelfer*in… Was ist das überhaupt? Was muss man denn da machen? Und vor allem – muss man das überhaupt machen?
Als Wahlhelfer*in sind Bürger*innen aktiv daran beteiligt, das entsprechende Wahlgeschehen auf kommunaler, landes-, bundes- und sogar europaweiter Ebene am Wahltag zu überwachen und die abgegebenen Stimmen nach Ende der Wahlzeit auszuzählen.
Alle Wahlhelfer bilden zusammen den Wahlvorstand. Dieser besteht aus einem/einer Wahlvorsteher*in, einem/einer Schriftführer*in (jeweils mit einem/einer Stellvertreter*in) und mehreren Beisitzer*innen. Die Wahlhelfer sind am Wahltag in den Wahllokalen vor Ort und unterstützen die Durchführung der Wahl.
Sie müssen überprüfen, ob die Person, die im Wahllokal wählen möchte, überhaupt wahlberechtigt ist und nicht schon an anderer Stelle (z. B. durch Briefwahl) gewählt hat. Dann werden die entsprechenden Stimmzettel an den Wähler ausgegeben und es wird darauf geachtet, dass die Wahl ordnungsgemäß durchgeführt wird.
Während der Wahlhandlung muss immer ein*e Wahlvorsteher*in, ein*e Schriftführer*in sowie mindestens ein*e Beisitzer*in im Wahllokal anwesend sein. Das bedeutet, dass sich der Wahlvorstand in mehrere „Arbeitsschichten“ aufteilen kann und niemand den ganzen Wahltag im Wahllokal verbringen muss.
Nachdem die Wahlzeit beendet ist (grds. 18:00 Uhr) müssen alle Stimmzettel ausgezählt werden. Bei diesem Vorgang sollen alle Mitglieder des Wahlvorstands anwesend sein. Über das Wahlgeschehen und die Auszählung führt ein*e Schriftführer*in eine Niederschrift. Wenn alle Stimmzettel richtig ausgezählt sind, werden alle Wahlunterlagen von einem Mitglied des Wahlvorstands ins Rathaus in Hankensbüttel gebracht.
Oft hört man aus den Reihen der Bürger*innen Sätze wie „Gut, dass ich noch nie gefragt wurde! Ich schlage mir für die Wahl doch nicht einen ganzen Sonntag um die Ohren.“
Zunächst einmal sollte klargestellt werden, dass jede*r Wahlberechtigte gesetzlich dazu verpflichtet ist, das Ehrenamt des Wahlhelfers auszuüben. Dieses Ehrenamt darf nur aus wichtigen Gründen abgelehnt werden.
Wichtige Gründe liegen lt. Bundeswahlordnung vor, wenn dem Wahlhelfer oder der Wahlhelferin „die Fürsorge für ihre Familie die Ausübung des Amtes in besonderer Weise erschwert“ oder sie aus „dringlichen beruflichen Gründen oder durch Krankheit/Behinderung oder aus einem sonstigen wichtigen Grund daran gehindert sind das Amt ordnungsmäßig auszuüben“.
Sollte das Ehrenamt ohne Angabe von solchen Gründen abgelehnt werden oder erscheint der/die Wahlhelfer*in am Wahltag nicht zur Durchführung oder Auszählung der Wahl im Wahllokal, so stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldbuße bis zu 500 Euro geahndet werden kann.
Bei jeder Wahl werden ca. 170 Wahlhelfer*innen benötigt um alle Wahlbezirke besetzen zu können. Bei den bisherigen Wahlen wurde es seitens der Verwaltung immer schwieriger Wahlberechtigte zu finden, die die Durchführung der Wahl unterstützt haben. Das hat bereits u. a. dazu geführt, dass einige Wahllokale zusammengelegt wurden.
Dieses hat natürlich für einigen Unmut in der Bevölkerung gesorgt, aber eine Aufrechterhaltung von Wahllokalen kann nur erfolgen, wenn die Wahlbeteiligung gut ist und sich auch Wahlberechtigte finden lassen, die das Ehrenamt des Wahlhelfers übernehmen.
„Ich würde das ja machen, aber ich wurde noch nie angeschrieben.“
Haben Sie das auch schon einmal gedacht? Dann melden Sie sich gerne bei uns.
Zunächst werden natürlich alle Bürger*innen als Wahlhelfer einberufen, die sich freiwillig für die Übernahme des Ehrenamts gemeldet haben.
Der Wahlvorstand wird dann mit Bürger*innen aufgefüllt, die im Wählerverzeichnis des jeweiligen Wahlbezirks eingetragen sind. Damit die Einberufung gerecht verläuft und jede*r Bürger*in mal das Ehrenamt übernehmen sollte, hat sich die Einberufung nach alphabetischer Reihenfolge als praktikabel erwiesen. Selbstverständlich wird darauf geachtet, dass nur eine Person aus dem Familienverband einberufen wird.
In der Bundesrepublik Deutschland haben wir das Recht wählen zu gehen. Nutzen Sie dieses Recht. Bestimmen Sie in der Demokratie mit und unterstützen Sie Ihre Verwaltung in diesem wichtigen Prozess.
Haben Sie keine Angst vor den Aufgaben des Ehrenamts - das Wahlteam der Samtgemeinde Hankensbüttel steht allen Wahlhelfer*innen vor der Wahl sowie am Wahltag mit Rat und Tat zur Seite.
Wir freuen uns über viele engagierte Wahlhelfer*innen bei der nächsten Wahl.