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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Hankensbüttel
Ausgabe 13/2024
Aus dem Rathaus
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Aus der Verwaltung

Die Sperrmüllabfuhr im Bereich der Samtgemeinde Hankensbüttel wird von der Firma REMONDIS Entsorgungswirtschaft GmbH & Co. KG an folgenden Tagen durchgeführt:

Donnerstag, 02. Januar 2025

Allersehl, Behren, Blickwedel, Bokel, Hagen, Masel, Repke, Sprakensehl, Weddersehl, Zittel

Freitag, 03. Januar 2025

Auermühle, Dedelstorf, Langwedel, Lingwedel, Lüsche, Oerrel, Räderloh, Steinhorst

Montag, 06. Januar 2025

Hankensbüttel, Isenhagen

Dienstag, 07. Januar 2025

Alt Isenhagen, Bottendorf, Emmen, Schweimke, Steimke, Wentorf, Wettendorf, Wierstorf

Der Sperrmüll umfasst Abfälle aus privaten Haushalten, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter passen (z. B. Möbel, Teppichböden, Matratzen). Die Einzelstücke dürfen höchstens ein Gewicht von max. 75 kg und eine Größe von 2,20 m x 1,50 m x 0,75 m haben. Pro Abholung sind maximal 4 m³ Sperrmüll erlaubt. Gesamte Haushaltsauflösungen sind von der Abholung ausgeschlossen!

Da eine getrennte Abholung von Holz- und Rest-Sperrmüll mit zwei Sammelfahrzeugen erfolgt, ist die Holzfraktion im Sperrmüll, wie z. B. alte Möbel aus Vollholz oder Spanplatte, Holzschränke, Holztische, Holzstühle, Arbeitsplatten, also sämtliches Mobiliar, das im Wesentlichen aus Holz (ab ca. 70 %) besteht, getrennt vom Restsperrmüll am Abfuhrtag bereitzustellen. Am Abfuhrtag erfolgt zunächst die Verladung des Holzsperrmülls, bevor das zweite Fahrzeug den Restsperrmüll (z. B. Sofas, Sessel, Matratzen, gerollter Teppichboden) einsammelt.

Althölzer aus dem Außenbereich, die in der Regel druckimprägniert oder mit Holzschutzmittel behandelt wurden, sind gemäß Altholzverordnung als gefährliche Abfälle eingestuft und von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.

Von der Sperrmüllabfuhr sind weiterhin alle Bau-, Renovierungs- und Abbruchabfälle, Kraftfahrzeugteile, Federbetten, Metall-Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräte sowie anderer Elektronikschrott (z. B. Fernseher, Monitore) ausgeschlossen! Eine Abgabe von Elektronikschrott an gewerbliche Altmetallsammler ist nach den Vorschriften des Elektroaltgerätegesetzes nicht zulässig.

Bauschutt, Sanitärkeramik, Badewannen, Fenster, Türen, Heizkörper, Deckenvertäfelungen, Laminat- und Holzfußböden, Fußleisten, Zäune, Maschendraht, Gartenhäuser, Hundehütten, Kleintierställe etc. sind selbst auf der Zentralen Entsorgungsanlage Wesendorf (ZEW) oder auf dem Abfallwirtschaftszentrum Ausbüttel anzuliefern.

Komplette Haushaltsauflösungen sowie in Säcken oder Kartons verpackte Materialien sind ebenfalls von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.

Die Bereitstellung des Sperrmülls auf öffentlichen Flächen darf frühestens einen Tag vor dem angegebenen Abfuhrtermin erfolgen. Bei Verstößen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Zusätzlich gibt es den Express-Service für die Sperrmüllabfuhr. Dieser ist kostenpflichtig und kann unter Tel. 05371 9887-0 angefragt werden.