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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Hankensbüttel
Ausgabe 2/2026
Aus dem Rathaus
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Aus der Verwaltung

Was sind Fördermittel denn eigentlich?

Fördermittel stellen eine finanzielle Unterstützung oder Zuwendung dar. Sie werden von staatlichen Stellen, wie beispielsweise dem Land Niedersachsen, Stiftungen, Non-Profit-Organisationen oder anderen Institutionen bereitgestellt. Der Zweck von Fördermitteln ist es wirtschaftliche, private oder politische Ziele zu fördern und finanzielle Mittel für deren Umsetzung bereitzustellen.

Wichtig zu wissen ist folgendes:

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Fördermittel sind immer zweckgebunden (das Geld darf nur für den beantragten und bewilligten Zweck genutzt werden)

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Es ist ein Antrag vor Projektstart notwendig

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Eine Förderung ist oft mit Nachweisen und Berichten während und nach der Förderung verbunden

Welche Arten von Fördermittel gibt es eigentlich und was sind deren Besonderheiten?

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Zuschüsse

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Diese müssen nicht zurückgezahlt werden (beispielsweise die Dorfentwicklung)

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Darlehen/ Förderkredite

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Diese müssen zwar zurückgezahlt werden, aber oft mit einem niedrigen Zinssatz, langen Laufzeiten oder auch tilgungsfreien Jahren (beispielsweise die KFW-Kredite)

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Steuerliche Förderungen

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Hierunter versteht man Steuererleichterungen oder auch Abschreibungen

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Bürgschaften und Garantien

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Hierbei übernimmt der Staat teilweise das Risiko für Kredite

Für die Samtgemeinde sowie für ihre 5 Mitgliedsgemeinden Dedelstorf, Hankensbüttel, Obernholz, Sprakensehl und Steinhorst kommen fast nur die Varianten Zuschüsse und Darlehen/ Förderkredite in Frage. Ebenso wie bei Privaten.

Wer kann Fördermittel überhaupt beantragen?

Grundsätzlich kann „Jeder“ Fördermittel beantragen. Hierbei ist es egal ob es sich um Unternehmen, Selbstständige, Vereine, Organisationen, Privatpersonen oder Kommunen handelt. Wer am Ende berechtigt ist, hängt immer von den unterschiedlichen Förderprogrammen ab.

Wo können Fördermittel beantragt werden?

Dies ist ebenfalls vom jeweiligen Förderprogramm abhängig und sie müssen dementsprechend bei den unterschiedlichen Stellen wie EU, Bund, Ländern oder Kommunen beantragt werden.

Für die Samtgemeinde und ihre Mitgliedsgemeinden sind es meist EU-, Bundes- oder Landeszuschüsse. Bundeszuschüsse sind hier größtenteils KFW-Kredite oder auch der beantragte Zuschuss für unser Waldbad.

Das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) Braunschweig hat mit Bekanntgabe vom 01.07.2013 die Dorfregion Samtgemeinde Hankensbüttel mit den 5 Mitgliedsgemeinden in das Dorfentwicklungsprogramm des Landes Niedersachsen aufgenommen. Antragsende war der 30.09.2023. Derzeit werden die zuletzt bewilligten öffentlichen Vorhaben realisiert. Dieses Programm endet nun leider nach 12 Jahren für die Samtgemeinde Hankensbüttel, da nun andere Regionen für diesen Zuschuss durch das Land Niedersachsen ausgewählt wurden.

Über dieses Förderprogramm wurde für unsere Region 30 öffentliche Projekte bewilligt. Hinzu kommen noch zahlreiche Projekte, welche von Privatpersonen beantragt und später durch die Landesbehörde bewilligt wurden.

Im Großen und Ganzen lässt sich sagen, dass über dieses Förderprogramm unsere Region ein großes Stück weit attraktiver gestaltet werden konnte.

Was ist bei der Beantragung zu beachten?

Zunächst findet eine Ideenentwicklung statt. Wenn diese abgeschlossen ist, wird betrachtet über welche Förderung die Idee umgesetzt werden kann. Hier ist dann auch wichtig zu prüfen, welche Voraussetzungen an die Förderung geknüpft sind, damit es dann auch zu einer Zustimmung zur Förderung kommt. Die vorher entwickelte Idee muss also in ein Projektportfolio umgewandelt werden. Bei der der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden geschieht dies, vorwiegend in Zusammenarbeit mit einem Planungsbüro. Wenn das Projekt sorgfältig geplant wurde inklusive der zu beachtenden Förderkriterien, ist ein Antrag bei der entsprechenden Förderstelle zu stellen.

Bei der Antragsstellung ist zu beachten das die Frist zur Einreichung, welche in den Förderkriterien beschrieben wird, eingehalten wird. Hierbei muss der Antrag vollständig ausgefüllt und unterschrieben sein und es müssen alle erforderlichen Unterlagen mit eingereicht werden. Wenn der Antrag zu spät eingeht oder etwas fehlen sollte, wird dieser nicht mehr mit berücksichtig und durch die Förderstelle abgelehnt.

Wichtig zu wissen ist auch, dass bei fast allen Förderprogrammen folgende Faustregel gilt:

Erst den Antrag stellen und die Bewilligung durch die Förderbehörde abwarten. Im Anschluss kann dann mit der Umsetzung begonnen und Verträge geschlossen werden.

Das nachfolgende Schaubild verdeutlicht den Werdegang einmal.

 

Beispiele für Förderprojekte in der Samtgemeinde und ihrer Mitgliedsgemeinden: