Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Samtgemeinde Hankensbüttel in der Sitzung am 16.12.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2026 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt | |
| mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | ||
| 1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 9.838.100 Euro |
| 1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 13.726.000 Euro |
| 1.3 | der außerordentlichen Erträge | 0 Euro |
| 1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0 Euro |
| 2. | im Finanzhaushalt | |
| mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | ||
| 2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 9.425.500 Euro |
| 2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 12.974.400 Euro |
| 2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 0 Euro |
| 2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 2.331.300 Euro |
| 2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 2.331.300 Euro |
| 2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 737.900 Euro |
festgesetzt.
| Nachrichtlich: | Gesamtbetrag |
| - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 11.756.800 Euro |
| - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 16.043.600 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.331.300 Euro festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr2026 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 6.000.000 Euro festgesetzt.
Die Wertgrenze gemäß § 12 Absatz 1 der Verordnung zur Ausführung des kommunalen Haushaltsrechts (KomHKVO) zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsvergleichen für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung wird auf 250.000 € festgesetzt.
Es wird eine Samtgemeindeumlage in Höhe von 8.480.000 Euro erhoben. Davon wird gemäß § 10 der Hauptsatzung die Hälfte nach der Einwohnerzahl (30.06.2025) festgesetzt. Für die andere Hälfte wird folgender Umlagesatz festgesetzt:
36,97 v.H. nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage.
2. | Bekanntmachung der Haushaltssatzung |
| 2.1 | Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
| 2.2 | Die nach §§ 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sowie § 111 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 15 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Gifhorn am 10.03.2026 unter dem Aktenzeichen 111-09-02/6-1 erteilt worden. |
| 2.3 | Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Samtgemeindeverwaltung Hankensbüttel, Goethestr. 2, Zimmer 17, Hankensbüttel, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Es wird zur Einsichtnahme um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Der Haushaltsplan ist auch auf der Homepage der Samtgemeinde Hankensbüttel (www.hankensbuettel.de) einsehbar. |