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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Hankensbüttel
Ausgabe 2/2026
Amtliche Bekanntmachungen
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Wahlbekanntmachung der Wahlleitung

Für die Kommunalwahl am 13. September 2026 wird gem. der §§ 16 und 45 b des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) folgendes bekannt gegeben:

1. Allgemeines

In der Samtgemeinde Hankensbüttel finden am allgemeinen Kommunalwahltag - Sonntag, 13.09.2026 - in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr folgende Wahlen statt:

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Samtgemeindebürgermeister/in

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Kreistag des Landkreises Gifhorn

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Rat der Samtgemeinde Hankensbüttel

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Räte der Mitgliedsgemeinden Dedelstorf, Hankensbüttel, Obernholz, Sprakensehl und Steinhorst

Eine eventuelle Stichwahl des Samtgemeindebürgermeisters/der Samtgemeindebürgermeisterin findet am Sonntag, 27.09.2026 ebenfalls in der Zeit von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr statt.

2. Zahl der Abgeordneten
3. Zahl und Abgrenzung der Wahlbereiche

Die Samtgemeinde Hankensbüttel bildet einen Wahlbereich.

Für die Gemeinderatswahlen in den Wahlgebieten der Gemeinden Dedelstorf, Hankensbüttel, Obernholz, Sprakensehl und Steinhorst besteht jeweils ein Wahlbereich.

4. Unterschriften für Wahlvorschläge

Jeder Wahlvorschlag muss von dem für das Wahlgebiet zuständigen Parteiorgan, von drei Wahlberechtigten der Wählergruppe oder von der wahlberechtigten Einzelperson unterzeichnet sein.

Der Wahlvorschlag für die Samtgemeinderatswahl und die Gemeinderatswahl der Gemeinde Hankensbüttel muss außerdem von mindestens 20 Wahlberechtigten des Wahlbereichs und der Wahlvorschlag für die Gemeinderatswahlen der Gemeinden Dedelstorf, Obernholz, Sprakensehl und Steinhorst von mindestens 10 Wahlberechtigten des Wahlbereichs persönlich und handschriftlich unterzeichnet sein.

Eine wahlberechtigte Person darf für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag unterzeichnen; die Gemeinde oder die Samtgemeinde hat die Wahlberechtigung zu bestätigen. Die Wahlberechtigung muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung gegeben sein und ist bei der Einreichung des Wahlvorschlags nachzuweisen.

Gemäß § 21 Abs. 10 NKWG sind folgende Parteien, Wählergruppen und Einzelwahlvorschläge von der Verpflichtung zur Beibringung von Unterstützungsunterschriften befreit:

  • Christlich Demokratische Union Deutschland in Niedersachsen (CDU)
  • Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)
  • Alternative für Deutschland – Niedersachsen (AfD Niedersachsen)
  • BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE)
  • DIE LINKE (DIE LINKE)

Zusätzlich ausgenommen gem. § 21 Abs. 10 Nr. 1 NKWG:

a) für die Samtgemeinderatswahl:

  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische
  • Initiative (Die PARTEI)
  • Wählergemeinschaft Samtgemeinde Hankensbüttel (WSH)

b) für die Gemeinderatswahl Dedelstorf:

  • Freie Wählergemeinschaft Dedelstorf (FWD)

c) für die Gemeinderatswahl Hankensbüttel:

  • Freie Demokratische Partei (FDP)
  • Wählerinitiative Hankensbüttel (WIH)

d) für die Gemeinderatswahl Obernholz:

  • Wählergemeinschaft Obernholz (WGO)

e) für die Gemeinderatswahl Sprakensehl:

  • Wahlvorschlag Wählergemeinschaft Sprakensehl
5. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Die Wahlvorschläge sind möglichst frühzeitig, spätestens am 55. Tag vor der Wahl (Montag, 20.07.2026 - 18.00 Uhr) beim jeweiligen Wahlleiter in der Samtgemeinde Hankensbüttel, Goethestraße 2, 29386 Hankensbüttel einzureichen.

Hinweis: Die Frist für die Direktkandidaten wird sich ggfs. nach einer Gesetzesänderung Ende April 2026 noch ändern, neues Fristende ist dann Montag, der 06.07.2026 um 18 Uhr.

6. Inhalt und Form der Wahlvorschläge

Die Wahlvorschläge sollen nach amtlichem Muster eingereicht werden. Inhalt und Form der Wahlvorschläge müssen den Vorschriften der §§ 21 ff. NKWG und der §§ 32 ff. NKWO entsprechen. Entsprechende Vordrucke sind auf der Homepage der Samtgemeinde Hankensbüttel zu finden.

7. Wahlanzeige

Parteien, die nicht unter Punkt III. aufgeführt sind, können als solche nur dann Wahlvorschläge einreichen, wenn sie gemäß § 22 Abs. 1 NKWG bis zum 90. Tag vor der Wahl (15.06.2026) dem Niedersächsischen Landeswahlleiter, Schiffgraben 12, 30159 Hannover, ihre Beteiligung an der Wahl angezeigt haben und der Landeswahlausschuss ihre Parteieigenschaft festgestellt hat.

Hankensbüttel, 19.03.2026
gez. Ilka Bauke
gez. Patricia Hartwig
gez. Denis Sawitzki
Samtgemeindewahlleiterin
Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Dedelstorf
Gemeindewahlleiter der Gemeinde Hankensbüttel
gez. Evelyn Eichberg
gez. Natalie Kunze
gez. Franziska Sülz
Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Obernholz
Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Sprakensehl
Gemeindewahlleiterin der Gemeinde Steinhorst