Titel Logo
Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Hankensbüttel
Ausgabe 3/2024
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der Verwaltung

Die 1. mobile Schadstoffsammlung 2024 findet im Bereich der Samtgemeinde Hankensbüttel am Mittwoch, 10. April 2024 an folgenden Standorten statt:

08.40 Uhr – 09.10 Uhr

Steinhorst (Am Tennisplatz)

09.20 Uhr – 10.00 Uhr

Sprakensehl (Schulstraße)

10.20 Uhr – 10.50 Uhr

Bokel (Nienwohlder Weg)

11.10 Uhr – 11.50 Uhr

Hankensbüttel (Helmrichsweg – Nähe Containerstandplatz)

Die schadstoffhaltigen Abfälle müssen dem Annahmepersonal persönlich übergeben werden. Sie dürfen nicht unbeaufsichtigt an den Standorten des Sammelfahrzeuges abgestellt werden.

Zusätzlich kann eine Abgabe von schadstoffhaltigen Abfällen im Abfallwirtschaftszentrum Ausbüttel (AWZ), Gifhorner Straße 33, Ausbüttel, sowie in der Zentralen Entsorgungsanlage Wesendorf (ZEW), An der Kreisstraße 7, 29392 Wesendorf, erfolgen. Die Annahme erfolgt ausschließlich für Privathaushalte.

Öffnungzeiten Abfallwirtschaftszentrum Ausbüttel

Montag und Mittwoch

08.00 – 18.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag

08.00 – 15.30 Uhr

Freitag

08.00 – 13.30 Uhr

Öffnungszeiten Zentrale Entsorgungsanlage Wesendorf

Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag

08.00 – 16.00 Uhr

Dienstag

08.00 – 18.00 Uhr

Samstags ist in beiden Entsorgungsanlagen keine Annahme möglich!

Folgende schadstoffhaltige Abfälle werden aus privaten Haushalten ohne zusätzliche Gebühr angenommen:

-

Flüssige Lackfarben (keine Wandfarben!)

-

Reste von Pflanzenschutz- und Holzschutzmitteln, Gifte

-

Lösungsmittel, Abbeizmittel, Bremsflüssigkeit, Kühlerflüssigkeit

-

Säuren und Laugen, Chemikalienreste (z. B. aus Laborkästen)

-

Reste bestimmter Sanitärreiniger und Autopflegemittel

-

Fotochemikalien (Hobbybereich)

-

Quecksilberhaltige Produkte, PCB-haltige Kleinkondensatoren

-

Spraydosen mit schädlichen Restinhalten, PU-Bau-Schaumdosen

-

Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen

-

Trockenbatterien, Ni-Cd-Akkus, Knopfzellen sowie Bleiakkumulatoren sind mit Inkrafttreten der Batterieverordnung vorrangig beim Einzelhandel zurückzugeben, der diese vertreibt. Eine Abgabe beim Schadstoffmobil in haushaltsüblichen Mengen bleibt weiterhin möglich.

-

Nicht entleerte Feuerlöscher, wenn keine Rücknahme über den Fachhandel möglich ist

Folgende Abfälle werden bei der mobilen Schadstoffsammlung nicht angenommen:

-

Alle schadstoffhaltigen Abfälle gewerblicher Abfallerzeuger (inkl. Leuchtstoffröhren)

-

Altmedikamente

dürfen in den Restmüllbehälter gegeben werden. Verbundverpackungen gehören in den „Gelben Sack“, Faltschachteln und Beipackzettel aus Pappe/Papier in die „Altpapiertonne“.

Aus Sicherheitsgründen können Sie Ihre Altarzneimittel auch in den Apotheken der Samtgemeinde abgeben. Die Apotheken führen diese Arzneimittel dann einer fachgerechten Entsorgung zu.

-

Altöl

Für Altöl besteht eine Rücknahmeverpflichtung durch den Handel. Bewahren Sie daher zum Nachweis die Quittungen auf und geben Sie das Öl dort zurück, wo Sie es gekauft haben.

-

Ausgehärtete Farben und Lacke,

deren schädliche Lösungsmittel bereits entwichen sind, können über den Restmüll entsorgt werden.

-

Flüssige Wandfarben (Binderfarbe),

deren Inhaltsstoffe als ungefährlich eingestuft sind, sind nicht als Sonderabfall zu entsorgen. Lassen Sie die Farbreste bei geöffnetem Deckel eintrocknen und entsorgen Sie diese dann über den Restmüll.

-

Restentleerte Spraydosen, Dosen oder Farbeimer,

die den „Grünen Punkt“ oder ein Rücknahmesymbol eines anderen Systembetreibers tragen, gehören in den „Gelben Sack“