Die 1. mobile Schadstoffsammlung 2024 findet im Bereich der Samtgemeinde Hankensbüttel am Mittwoch, 10. April 2024 an folgenden Standorten statt:
| 08.40 Uhr – 09.10 Uhr | Steinhorst (Am Tennisplatz) |
| 09.20 Uhr – 10.00 Uhr | Sprakensehl (Schulstraße) |
| 10.20 Uhr – 10.50 Uhr | Bokel (Nienwohlder Weg) |
| 11.10 Uhr – 11.50 Uhr | Hankensbüttel (Helmrichsweg – Nähe Containerstandplatz) |
Die schadstoffhaltigen Abfälle müssen dem Annahmepersonal persönlich übergeben werden. Sie dürfen nicht unbeaufsichtigt an den Standorten des Sammelfahrzeuges abgestellt werden.
Zusätzlich kann eine Abgabe von schadstoffhaltigen Abfällen im Abfallwirtschaftszentrum Ausbüttel (AWZ), Gifhorner Straße 33, Ausbüttel, sowie in der Zentralen Entsorgungsanlage Wesendorf (ZEW), An der Kreisstraße 7, 29392 Wesendorf, erfolgen. Die Annahme erfolgt ausschließlich für Privathaushalte.
| Montag und Mittwoch | 08.00 – 18.00 Uhr |
| Dienstag und Donnerstag | 08.00 – 15.30 Uhr |
| Freitag | 08.00 – 13.30 Uhr |
| Montag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag | 08.00 – 16.00 Uhr |
| Dienstag | 08.00 – 18.00 Uhr |
Samstags ist in beiden Entsorgungsanlagen keine Annahme möglich!
| - | Flüssige Lackfarben (keine Wandfarben!) |
| - | Reste von Pflanzenschutz- und Holzschutzmitteln, Gifte |
| - | Lösungsmittel, Abbeizmittel, Bremsflüssigkeit, Kühlerflüssigkeit |
| - | Säuren und Laugen, Chemikalienreste (z. B. aus Laborkästen) |
| - | Reste bestimmter Sanitärreiniger und Autopflegemittel |
| - | Fotochemikalien (Hobbybereich) |
| - | Quecksilberhaltige Produkte, PCB-haltige Kleinkondensatoren |
| - | Spraydosen mit schädlichen Restinhalten, PU-Bau-Schaumdosen |
| - | Leuchtstoffröhren und Energiesparlampen |
| - | Trockenbatterien, Ni-Cd-Akkus, Knopfzellen sowie Bleiakkumulatoren sind mit Inkrafttreten der Batterieverordnung vorrangig beim Einzelhandel zurückzugeben, der diese vertreibt. Eine Abgabe beim Schadstoffmobil in haushaltsüblichen Mengen bleibt weiterhin möglich. |
| - | Nicht entleerte Feuerlöscher, wenn keine Rücknahme über den Fachhandel möglich ist |
| - | Alle schadstoffhaltigen Abfälle gewerblicher Abfallerzeuger (inkl. Leuchtstoffröhren) |
| - | Altmedikamente |
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| dürfen in den Restmüllbehälter gegeben werden. Verbundverpackungen gehören in den „Gelben Sack“, Faltschachteln und Beipackzettel aus Pappe/Papier in die „Altpapiertonne“. |
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| Aus Sicherheitsgründen können Sie Ihre Altarzneimittel auch in den Apotheken der Samtgemeinde abgeben. Die Apotheken führen diese Arzneimittel dann einer fachgerechten Entsorgung zu. |
| - | Altöl |
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| Für Altöl besteht eine Rücknahmeverpflichtung durch den Handel. Bewahren Sie daher zum Nachweis die Quittungen auf und geben Sie das Öl dort zurück, wo Sie es gekauft haben. |
| - | Ausgehärtete Farben und Lacke, |
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| deren schädliche Lösungsmittel bereits entwichen sind, können über den Restmüll entsorgt werden. |
| - | Flüssige Wandfarben (Binderfarbe), |
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| deren Inhaltsstoffe als ungefährlich eingestuft sind, sind nicht als Sonderabfall zu entsorgen. Lassen Sie die Farbreste bei geöffnetem Deckel eintrocknen und entsorgen Sie diese dann über den Restmüll. |
| - | Restentleerte Spraydosen, Dosen oder Farbeimer, |
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| die den „Grünen Punkt“ oder ein Rücknahmesymbol eines anderen Systembetreibers tragen, gehören in den „Gelben Sack“ |