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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Hankensbüttel
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Dedelstorf

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Dedelstorf in der Sitzung am 09.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1.

im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1

der ordentlichen Erträge auf

1.511.800 Euro

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

1.673.200 Euro

1.3

der außerordentlichen Erträge

0 Euro

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 Euro

2.

im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.443.300 Euro

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.565.200 Euro

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

300.000 Euro

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

565.000 Euro

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

0 Euro

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

0 Euro

festgesetzt.

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

1.743.300 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

2.130.200 Euro

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.

§ 5

Die Wertgrenze gemäß § 12 Absatz 1 der Verordnung zur Ausführung des kommunalen Haushaltsrechts (KomHKVO) zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsvergleichen für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung wird auf 400.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 in einer gesonderten Hebesatzsatzung festgesetzt.

Dedelstorf, den 27.01.2025
(L.S.)
gez. Ulrike Bührke
Bürgermeisterin

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

2.1

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

2.2

Eine Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.

2.3

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Samtgemeindeverwaltung Hankensbüttel, Goethestr. 2, Zimmer 17, 29386 Hankensbüttel, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Es wird zur Einsichtnahme um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Der Haushaltsplan ist auch auf der Homepage der Samtgemeinde Hankensbüttel (www.hankensbuettel.de) einsehbar.

(L. S.)
gez. Ulrike Bührke
Bürgermeisterin