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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Hankensbüttel
Ausgabe 3/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Steinhorst

Aufgrund § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Steinhorst in der Sitzung am 03.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1.

im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1

der ordentlichen Erträge auf

1.573.000 Euro

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

3.683.500 Euro

1.3

der außerordentlichen Erträge

0 Euro

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 Euro

2.

im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

1.482.600 Euro

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

3.439.300 Euro

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

475.500 Euro

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

2.919.500 Euro

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

2.444.000 Euro

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

62.000 Euro

festgesetzt.

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

-

der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

4.402.100 Euro

-

der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

6.420.800 Euro

§ 2

Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden in Höhe von 2.444.000 € veranschlagt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2025 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.000.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Wertgrenze gemäß § 12 Absatz 1 der Verordnung zur Ausführung des kommunalen Haushaltsrechts (KomHKVO) zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsvergleichen für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung wird auf 100.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 in einer gesonderten Hebesatzsatzung festgesetzt.

Steinhorst, den 10.02.2025

gez. Percy Pfeiff
(L.S.)
Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

2.1

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

2.2

Die nach den § 120 Abs. 2 und § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Gifhorn am 18.02.2025 unter dem Aktenzeichen 111-09-02/6-1 erteilt worden.

2.3

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Samtgemeindeverwaltung Hankensbüttel, Goethestr. 2, Zimmer 17, Hankensbüttel, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Zur Einsichtnahme wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Der Haushaltsplan ist auch auf der Homepage der Samtgemeinde Hankensbüttel (www.sg-hankensbuettel.de) einsehbar.

(L. S.)
gez. Percy Pfeiff
Bürgermeister