Titel Logo
Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Hankensbüttel
Ausgabe 3/2026
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Aus der Verwaltung

 

Wenn die Natur im Frühjahr erwacht, beginnt für viele heimische Wildtiere eine besonders sensible Zeit. Zwischen dem 1. April und dem 15. Juli werden zahlreiche Jungtiere geboren und aufgezogen. Um diese Tiere zu schützen, gilt in Niedersachsen während dieser Zeit die gesetzliche Leinenpflicht in der freien Landschaft.

Gerade junge oder brütende Tiere reagieren empfindlich auf Störungen. Bereits ein frei laufender Hund kann dazu führen, dass Elterntiere ihre Nester verlassen oder Jungtiere aufgeschreckt werden. Deshalb ist es wichtig, Hunde beim Spaziergang angeleint zu führen – auch dann, wenn sie gut erzogen sind und zuverlässig hören.

Die Regelung betrifft nicht nur Waldwege, sondern ebenso Feld- und Wiesenwege sowie andere unbebaute Flächen außerhalb geschlossener Ortschaften. Grundlage hierfür ist das Niedersächsische Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung (NWaldLG).

Auch öffentliche Grünflächen bieten vielen Tierarten Rückzugsorte für ihren Nachwuchs. Mit einem achtsamen Verhalten helfen Hundehalterinnen und Hundehalter dabei, die heimische Tierwelt in dieser Zeit bestmöglich zu schützen.

Mit gegenseitiger Rücksicht und verantwortungsbewusstem Verhalten tragen wir gemeinsam dazu bei, Natur und Tierwelt zu bewahren.

Vielen Dank für Ihre Unterstützung!