Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Obernholz in der Sitzung am 16.12.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird
| 1. | im Ergebnishaushalt | |
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| mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | |
| 1.1 | der ordentlichen Erträge auf | 1.049.700 Euro |
| 1.2 | der ordentlichen Aufwendungen auf | 1.523.900 Euro |
| 1.3 | der außerordentlichen Erträge | 0 Euro |
| 1.4 | der außerordentlichen Aufwendungen auf | 0 Euro |
| 2. | im Finanzhaushalt | |
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| mit dem jeweiligen Gesamtbetrag | |
| 2.1 | der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.017.600 Euro |
| 2.2 | der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit | 1.468.300 Euro |
| 2.3 | der Einzahlungen für Investitionstätigkeit | 0 Euro |
| 2.4 | der Auszahlungen für Investitionstätigkeit | 98.200 Euro |
| 2.5 | der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit | 98.200 Euro |
| 2.6 | der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit | 6.600 Euro |
| festgesetzt. | ||
| Nachrichtlich: Gesamtbetrag | ||
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| - der Einzahlungen des Finanzhaushaltes | 1.115.800 Euro |
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| - der Auszahlungen des Finanzhaushaltes | 1.573.100 Euro |
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 98.200 Euro festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2025 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 350.000 Eurofestgesetzt.
Die Wertgrenze gemäß § 12 Absatz 1 der Verordnung zur Ausführung des kommunalen Haushaltsrechts (KomHKVO) zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsvergleichen für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung wird auf 100.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 in einer gesonderten Hebesatzsatzung festgesetzt.
| 2.1 | Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
| 2.2 | Die nach den § 120 Abs. 2 und § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Gifhorn am 07.03.2025 unter dem Aktenzeichen 111-09-02/6-1 erteilt worden. |
| 2.3 | Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Samtgemeindeverwaltung Hankensbüttel, Goethestr. 2, Zimmer 17, 29386 Hankensbüttel, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Zur Einsichtnahme wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Der Haushaltsplan ist auch auf der Homepage der Samtgemeinde Hankensbüttel (www.sg-hankensbuettel.de) einsehbar. |