Titel Logo
Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Hankensbüttel
Ausgabe 5/2024
Aus dem Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Sperrmüllabfuhr

Die Sperrmüllabfuhr im Bereich der Samtgemeinde Hankensbüttel wird von der Firma REMONDIS Entsorgungswirtschaft GmbH & Co. KG an folgenden Tagen durchgeführt:

Donnerstag, 23. Mai 2024

Allersehl, Behren, Blickwedel, Bokel, Hagen, Masel, Repke, Sprakensehl, Weddersehl, Zittel

Freitag, 24. Mai 2024

Auermühle, Dedelstorf, Langwedel, Lingwedel, Lüsche, Oerrel, Räderloh, Steinhorst

Dienstag, 28. Mai 2024

Hankensbüttel, Isenhagen

Mittwoch, 29. Mai 2024

Alt Isenhagen, Bottendorf, Emmen, Schweimke, Steimke, Wentorf, Wettendorf, Wierstorf

Der Sperrmüll umfasst Abfälle aus privaten Haushalten, die selbst nach einer zumutbaren Zerkleinerung wegen ihrer Sperrigkeit, ihres Gewichtes oder ihrer Materialbeschaffenheit nicht in die zur Verfügung gestellten Abfallbehälter passen (z. B. Möbel, Teppichböden, Matratzen). Die Einzelstücke dürfen höchstens ein Gewicht von max. 75 kg und eine Größe von 2,20 m x 1,50 m x 0,75 m haben. Gesamte Haushaltsauflösungen sind von der Abholung ausgeschlossen!

Da eine getrennte Abholung von Holz- und Rest-Sperrmüll mit zwei Sammelfahrzeugen erfolgt, ist die Holzfraktion im Sperrmüll, wie z. B. alte Möbel aus Vollholz oder Spanplatte, Holzschränke, Holztische, Holzstühle, Arbeitsplatten, also sämtliches Mobiliar, das im Wesentlichen aus Holz (ab ca. 70 %) besteht, getrennt vom Restsperrmüll am Abfuhrtag bereitzustellen. Am Abfuhrtag erfolgt zunächst die Verladung des Holzsperrmülls, bevor das zweite Fahrzeug den Restsperrmüll (z. B. Sofas, Sessel, Matratzen, gerollter Teppichboden) einsammelt.

Althölzer aus dem Außenbereich, die in der Regel druckimprägniert oder mit Holzschutzmittel behandelt wurden, sind gemäß Altholzverordnung als gefährliche Abfälle eingestuft und von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.

Von der Sperrmüllabfuhr sind weiterhin alle Bau-, Renovierungs- und Abbruchabfälle, Kraftfahrzeugteile, Federbetten, Metall-Sperrmüll und Haushaltsgroßgeräte sowie anderer Elektronikschrott (z. B. Fernseher, Monitore) ausgeschlossen! Eine Abgabe von Elektronikschrott an gewerbliche Altmetallsammler ist nach den Vorschriften des Elektroaltgerätegesetzes nicht zulässig.

Bauschutt, Sanitärkeramik, Badewannen, Fenster, Türen, Heizkörper, Deckenvertäfelungen, Laminat- und Holzfußböden, Fußleisten, Zäune, Maschendraht, Gartenhäuser, Hundehütten, Kleintierställe etc. sind selbst auf der Zentralen Entsorgungsanlage Wesendorf (ZEW) oder auf dem Abfallwirtschaftszentrum Ausbüttel anzuliefern.

Komplette Haushaltsauflösungen sowie in Säcken oder Kartons verpackte Materialien sind ebenfalls von der Sperrmüllabfuhr ausgeschlossen.

Die Bereitstellung des Sperrmülls auf öffentlichen Flächen darf frühestens einen Tag vor dem angegebenen Abfuhrtermin erfolgen. Bei Verstößen liegt eine Ordnungswidrigkeit vor, die mit einem Bußgeld geahndet werden kann.

Ein Express-Service für die Sperrmüllabfuhr ist gemäß satzungsrechtlicher Vorgaben auf telefonische Anforderung bei der Fa. REMONDIS (Tel. 05371 9887-0) zusätzlich möglich und mit einer Kostenpauschale von 55,00 € bis drei Kubikmeter verbunden. Jeder weitere Kubikmeter wird mit einem Aufschlag von 5,00 € berechnet.