Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Obernholz in der Sitzung am 12.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf — 1.044.400 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf — 1.302.400 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge — 0 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf — 0 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit — 1.009.300 Euro
2.2 der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit — 1.238.400 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit — 177.500 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit — 222.300 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit — 44.800 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit — 6.600 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes — 1.231.600 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes — 1.467.300 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 44.800 Euro festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 300.000 Eurofestgesetzt.
Die Wertgrenze gemäß § 12 Absatz 1 der Verordnung zur Ausführung des kommunalen Haushaltsrechts (KomHKVO) zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsvergleichen für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung wird auf 100.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) — 400 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) — 400 v. H.
2. Gewerbesteuer — 400 v. H.
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
2.2 Die nach den § 120 Abs. 2 und § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Gifhorn am 15.04.2024 unter dem Aktenzeichen 111-09-02/6-1 erteilt worden.
2.3 Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Samtgemeindeverwaltung Hankensbüttel, Goethestr. 2, Zimmer 17, 29386 Hankensbüttel, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Zur Einsichtnahme wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Der Haushaltsplan ist auch auf der Homepage der Samtgemeinde Hankensbüttel (www.sg-hankensbuettel.de) einsehbar.