Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Dedelstorf in der Sitzung am 05.02.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf — 1.885.600 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf — 1.962.100 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge — 0 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf — 0 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit — 1.817.100 Euro
2.2 der Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit — 1.855.200 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit — 162.500 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit — 383.000 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit — 0 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit — 0 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes — 1.979.600 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes — 2.238.200 Euro
Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen werden nicht veranschlagt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Liquiditätskredite werden nicht beansprucht.
Die Wertgrenze gemäß § 12 Absatz 1 der Verordnung zur Ausführung des kommunalen Haushaltsrechts (KomHKVO) zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsvergleichen für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung wird auf 400.000 € festgesetzt.
Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2024 wie folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe
(Grundsteuer A) — 420 v. H.
1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) — 420 v. H.
2. Gewerbesteuer — 400 v. H.
2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung
2.1 Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.
2.2 Eine Genehmigung der Haushaltssatzung durch die Aufsichtsbehörde ist nicht erforderlich.
2.3 Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Samtgemeindeverwaltung Hankensbüttel, Goethestr. 2, Zimmer 17, 29386 Hankensbüttel, zur Einsichtnahme während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Es wird zur Einsichtnahme um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Der Haushaltsplan ist auch auf der Homepage der Samtgemeinde Hankensbüttel (www.hankensbuettel.de) einsehbar.