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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Hankensbüttel
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Samtgemeinde Hankensbüttel

Der Entwurf der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet „Im Brummer Rieth, Schnebersberg, Räderbach“ nebst maßgeblicher Karte (Karte 1), der Übersichtskarte (Karte 2) und der Begründung wird gemäß § 14 Abs. 2 des Niedersächsischen Naturschutzgesetzes (NNatSchG) in der Fassung vom 19. Februar 2010 (Nds. GVBl. S. 104), zuletzt geändert durch Gesetz vom 29. Januar 2025 (Nds. GVBl. 2025 Nr. 5), für einen Monat in der Zeit

vom 08. Mai 2025 bis zum 10. Juni 2025

bei der Samtgemeinde Hankensbüttel, Goethestr. 2, 29386 Hankensbüttel, sowie bei der Gemeinde Steinhorst, Dammstraße 3B, 29367 Steinhorst, zur Einsicht öffentlich ausgelegt. Während der Auslegungszeit kann jedermann zu den Dienststunden Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.

Samtgemeinde Hankensbüttel

Abteilung Planen und Bauen – Goethestraße 2, 29386 Hankensbüttel

Montag und Dienstag

08.30 Uhr – 12.00 Uhr und

14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Donnerstag

08.30 Uhr – 12.00 Uhr und

14.00 Uhr – 18.00 Uhr

Freitag

08.30 Uhr – 12.00 Uhr

Gemeinde Steinhorst

Dammstraße 3b, 29367 Steinhorst

Montag bis Donnerstag

08.30 Uhr – 11.30 Uhr

Das geplante Landschaftsschutzgebiet liegt in der naturräumlichen Einheit „Hohe Heide“ und innerhalb dieser in den Untereinheiten „Lüssmoränen“ und „Lüsshochfläche“. Es befindet sich in der Gemeinde Steinhorst, Samtgemeinde Hankensbüttel, und wird im Rahmen der Sicherung der Natura 2000-Gebiete Bestandteil des südlichen Teils des EU-Vogelschutzgebietes V34 „Südheide und Aschauteiche bei Eschede“ sein.

Der Verordnungsentwurf über das Landschaftsschutzgebiet „Im Brummer Rieth, Schnebersberg, Räderbach“ nebst maßgeblicher Karte (Karte 1), der Übersichtskarte (Karte 2) und der Begründung liegt im oben genannten Zeitraum ebenfalls öffentlich zur Einsicht aus beim

Landkreis Gifhorn

Fachbereich Umwelt - Untere Naturschutzbehörde, Kreishaus III, Zimmer 2.3

Schlossplatz 3, 38518 Gifhorn

Montag bis Freitag

08.30 Uhr – 12.00 Uhr

Dienstag

14.00 Uhr – 16.00 Uhr

Donnerstag

14.00 Uhr – 17.00 Uhr

Während der Auslegungszeit kann auch dort jedermann zu den Dienststunden Bedenken und Anregungen schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen. Um vorherige Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 05371 82-8793 wird gebeten.“

Hankensbüttel, den 25.04.2025
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Henning Evers (L.S.)
Henning Evers