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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Hankensbüttel
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Obernholz

Der Rat der Gemeinde Obernholz hat in seiner Sitzung am 21.03.2025 den Bebauungsplan „Kamp“ als Satzung gem. § 10 Abs. 1 BauGB sowie die dazugehörige Begründung beschlossen. Der räumliche Geltungsbereich ist dem Planausschnitt zu entnehmen.

Gemäß § 10 Abs. 3 BauGB wird der Bebauungsplan bekannt gemacht.

Der Bebauungsplan einschließ-lich seiner Begründung kann bei der Samtgemeinde Hankens-büttel, Goethestraße 2, Zimmer 5, 29386 Hankensbüttel wäh-rend der Dienststunden von jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt des Bebauungs-planes kann Auskunft verlangt werden.

Ergänzend wird gemäß § 10 a Abs. 2 BauGB der in Kraft getretene Bebauungsplan unter

https://www.sg-hankensbuettel.de/bauen-wohnen/bauleitplanung/bebauungsplaene/ ins Internet eingestellt und kann dort abgerufen werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass die Verletzungen der in § 214 Abs. 1 Nr. 1 - 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis der Satzung und des Flächennutzungsplans und beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind (§ 215 Abs.1 BauGB). Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 und 4 BauGB über die Entschädigung von durch die Satzung eintretenden Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen.

Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft.

Obernholz, 10.04.2025
Die Bürgermeisterin
gez. Silke Schröder (L.S.)