Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Hankensbüttel hiermit berichtigt.
Abgeleitet aus der Festsetzung eines Sondergebietes "Hobby Tierhaltung" (SO) gem.
§ 11 BauNVO des Bebauungsplans „Eichenring“ mit örtlicher Bauvorschrift innerhalb der
bebauten Ortslage von Allersehl wird die Darstellung im Flächennutzungsplan geändert.
An Stelle der bisherigen Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2
Nr.9 BauNVO erfolgt nun die Ausweisung als Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung "Hobby Tierhaltung" (S) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO.
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanberichtigung ist den nachstehenden Gebietsabgrenzungen zu entnehmen.
Die Durchführung der 3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird hiermit im Amtsblatt des Landkreises Gifhorn bekanntgemacht.
Die Flächennutzungsplanberichtigung kann in der Samtgemeindeverwaltung Hankensbüttel, Rathaus, Zimmer 5, Goethestraße 2 in Hankensbüttel eingesehen werden.