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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Hankensbüttel
Ausgabe 5/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Samtgemeinde Hankensbüttel

für den Bereich des Bebauungsplans „Eichenring“ mit örtlicher Bauvorschrift in der Gemeinde Dedelstorf, Ortsteil Allersehl

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Hankensbüttel hiermit berichtigt.

Abgeleitet aus der Festsetzung eines Sondergebietes "Hobby Tierhaltung" (SO) gem.

§ 11 BauNVO des Bebauungsplans „Eichenring“ mit örtlicher Bauvorschrift innerhalb der

bebauten Ortslage von Allersehl wird die Darstellung im Flächennutzungsplan geändert.

An Stelle der bisherigen Darstellung als Fläche für die Landwirtschaft gem. § 5 Abs. 2

Nr.9 BauNVO erfolgt nun die Ausweisung als Sonderbauflächen mit der Zweckbestimmung "Hobby Tierhaltung" (S) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 4 BauNVO.

Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanberichtigung ist den nachstehenden Gebietsabgrenzungen zu entnehmen.

Die Durchführung der 3. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird hiermit im Amtsblatt des Landkreises Gifhorn bekanntgemacht.

Die Flächennutzungsplanberichtigung kann in der Samtgemeindeverwaltung Hankensbüttel, Rathaus, Zimmer 5, Goethestraße 2 in Hankensbüttel eingesehen werden.

Hankensbüttel, den 10.04.2025
Der Samtgemeindebürgermeister
gez. Henning Evers (L.S.)
Henning Evers