Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB wird der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Hankensbüttel hiermit berichtigt.
Abgeleitet aus der Festsetzung von Flächen für Gemeinbedarf gem. § 9 Abs. 1 Nr. 5 BauGB sowie eines allgemeinen Wohngebietes im Planbereich des Bebauungsplans „Sprengelsberg“ wird die Darstellung im Flächennutzungsplan geändert. An Stelle der bisherigen Darstellung, im nördlichen Bereich als gemischte Bauflächen (M) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 2 BauNVO und im südlichen Bereich als Grünflächen gem. § 5 Abs. 2 Nr. 5 BauNVO, erfolgt nun die Ausweisung als Flächen für Wohnen (W) gem. § 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO und Flächen für Gemeinbedarf "Feuerwehr".
Der räumliche Geltungsbereich der Flächennutzungsplanberichtigung ist den nachstehenden Gebietsabgrenzungen zu entnehmen.
Die Durchführung der 4. Berichtigung des Flächennutzungsplanes wird hiermit im Amtsblatt des Landkreises Gifhorn bekanntgemacht.
Die Flächennutzungsplanberichtigung kann in der Samtgemeindeverwaltung Hankensbüttel, Rathaus, Zimmer 5, Goethestraße 2 in Hankensbüttel eingesehen werden.