Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Samtgemeinde Hankensbüttel in der Sitzung am 31.01.2024 folgende Haushaltssatzung beschlossen:
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024 wird
1. im Ergebnishaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
1.1 der ordentlichen Erträge auf — 8.441.000 Euro
1.2 der ordentlichen Aufwendungen auf — 11.554.500 Euro
1.3 der außerordentlichen Erträge — 0 Euro
1.4 der außerordentlichen Aufwendungen auf — 0 Euro
2. im Finanzhaushalt
mit dem jeweiligen Gesamtbetrag
2.1 der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit — 8.235.500 Euro
2.2 der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit — 10.937.100 Euro
2.3 der Einzahlungen für Investitionstätigkeit — 3.600 Euro
2.4 der Auszahlungen für Investitionstätigkeit — 2.962.700 Euro
2.5 der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit — 2.959.100 Euro
2.6 der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit — 1.056.700 Euro
festgesetzt.
Nachrichtlich: Gesamtbetrag
- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes — 11.198.800 Euro
- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes — 14.956.500 Euro
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird auf 2.959.100 Euro festgesetzt.
Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.
Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2024 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 3.900.000 Euro festgesetzt.
Die Wertgrenze gemäß § 12 Absatz 1 der Verordnung zur Ausführung des kommunalen Haushaltsrechts (KomHKVO) zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsvergleichen für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung wird auf 250.000 € festgesetzt.
Es wird eine Samtgemeindeumlage in Höhe von 6.489.000 Euro erhoben. Davon wird gemäß § 10 der Hauptsatzung die Hälfte nach der Einwohnerzahl (30.06.2023) festgesetzt. Für die andere Hälfte wird folgender Umlagesatz festgesetzt:
27,180319 v.H. nach den Bemessungsgrundlagen der Kreisumlage.
| 2.1 | Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. |
| 2.2 | Die nach 120 Abs. 2 und 122 Abs. 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) sowie § 111 Abs. 3 NKomVG i. V. m. § 15 Abs. 6 des Niedersächsischen Gesetzes über den Finanzausgleich (NFAG) erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Gifhorn am 30.04.2024 unter dem Aktenzeichen 111-09-02/6-1 erteilt worden. |
| 2.3 | Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Samtgemeindeverwaltung Hankensbüttel, Goethestr. 2, Zimmer 17, Hankensbüttel, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Es wird zur Einsichtnahme um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Der Haushaltsplan ist auch auf der Homepage der Samtgemeinde Hankensbüttel (www.hankensbuettel.de) einsehbar. |