hier: Informationen zu den Hautflüglern
Nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 39) unterliegen alle Hautflügler wie z. B. Wespen, Hornissen, Hummeln und Bienen einem allgemeinen Schutz. Sie dürfen nicht ohne vernünftigen Grund gefangen, verletzt oder getötet werden.
Hornissen, Hummeln und Wildbienen gehören nach dem Bundesnaturschutzgesetz (§ 44) zu den besonders geschützten Arten und unterliegen dadurch noch einem weit höheren Schutz.
Vor einer Umsetzung oder ggfs. bei einer Abtötung dieser Arten ist eine Ausnahmegenehmigung von der Unteren Naturschutzbehörde beim Landkreis Gifhorn erforderlich.
Umsetzungen/Abtötungen werden nicht vom Landkreis Gifhorn durchgeführt.
Für die Beratung bzw. eine Umsetzung von Wespen und Hornissen stehen die nachfolgend genannten Berater für die aufgeführten Bereiche zur Verfügung:
Samtgemeinden Brome, Sassenburg und Boldecker Land
Herr Jens Winter - Tel. 0152 34 28 92 38
Samtgemeinden Hankensbüttel und Wesendorf und Stadt Wittingen
Herr Hans-Jürgen Riedel - Tel. 05832/97 92 637
Samtgemeinden Meinersen, Papenteich und Isenbüttel und Stadt Gifhorn
Herr Florian Preusse - Tel. 0176 75 49 41 33
Die Beratung ist kostenlos, für eine ggfs. erforderliche Umsetzung wird ein Unkostenbeitrag erhoben.
Bei Hummeln und Wildbienen ist eine Abstimmung mit dem Landkreis Gifhorn erforderlich.
Bei Honigbienen sind Imker vor Ort zuständig.
Untere Naturschutzbehörde beim Landkreis Gifhorn, Schlossplatz 1,
38518 Gifhorn, Tel. 05371/82 8984 oder 82 8792
Mail: Saskia.Kremmeicke@gifhorn.de oder Eileen.Schobek@gifhorn.de
Stand: Mai 2025