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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Hankensbüttel
Ausgabe 6/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Gemeinde Hankensbüttel

Aufgrund des § 112 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes hat der Rat der Gemeinde Hankensbüttel in der Sitzung am 26.02.2025 folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1

Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2025 wird

1.

im Ergebnishaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

1.1

der ordentlichen Erträge auf

6.605.200 Euro

1.2

der ordentlichen Aufwendungen auf

7.846.500 Euro

1.3

der außerordentlichen Erträge

0 Euro

1.4

der außerordentlichen Aufwendungen auf

0 Euro

2.

im Finanzhaushalt

mit dem jeweiligen Gesamtbetrag

2.1

der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

6.326.900 Euro

2.2

der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit

7.480.500 Euro

2.3

der Einzahlungen für Investitionstätigkeit

317.500 Euro

2.4

der Auszahlungen für Investitionstätigkeit

1.326.300 Euro

2.5

der Einzahlungen für Finanzierungstätigkeit

1.008.800 Euro

2.6

der Auszahlungen für Finanzierungstätigkeit

76.000 Euro

festgesetzt.

Nachrichtlich: Gesamtbetrag

- der Einzahlungen des Finanzhaushaltes

7.653.200 Euro

- der Auszahlungen des Finanzhaushaltes

8.882.800 Euro

§ 2

Es werden Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen in Höhe von 1.008.800 € festgesetzt.

§ 3

Verpflichtungsermächtigungen werden nicht veranschlagt.

§ 4

Der Höchstbetrag, bis zu dem im Haushaltsjahr 2025 Liquiditätskredite zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 1.800.000 Euro festgesetzt.

§ 5

Die Wertgrenze gemäß § 12 Absatz 1 der Verordnung zur Ausführung des kommunalen Haushaltsrechts (KomHKVO) zur Durchführung von Wirtschaftlichkeitsvergleichen für Investitionen von erheblicher finanzieller Bedeutung wird auf 250.000 € festgesetzt.

§ 6

Die Steuersätze (Hebesätze) für die Realsteuern werden für das Haushaltsjahr 2025 in einer gesonderten Hebesatzsatzung festgesetzt.

Hankensbüttel, 18.03.2025

(L.S.)
gez. Dirk Köllner
Bürgermeister

2. Bekanntmachung der Haushaltssatzung

2.1

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.

2.2

Die nach den § 120 Abs. 2 und § 122 Abs. 2 NKomVG erforderliche Genehmigung ist durch den Landkreis Gifhorn am 17.04.2025 unter dem Aktenzeichen 111-09-02/6-1 erteilt worden

2.3

Der Haushaltsplan liegt nach § 114 Abs. 2 Satz 3 NKomVG in der Samtgemeindeverwaltung Hankensbüttel, Goethestr. 2, Zimmer 17, Hankensbüttel, öffentlich zur Einsichtnahme aus. Zur Einsichtnahme wird um vorherige Terminvereinbarung gebeten. Der Haushaltsplan ist auch auf der Homepage der Samtgemeinde Hankensbüttel (www.sg-hankensbuettel.de) einsehbar.

Der Bürgermeister
(L. S.)
gez. Dirk Köllner