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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Hankensbüttel
Ausgabe 7/2024
Aus dem Rathaus
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Entsorgung von Elektronikschrott

Für Elektro- und Elektronikgeräte besteht für alle Verbraucher die Pflicht, diese einer getrennten Erfassung zuzuführen. Eine getrennte Sammlung hilft, wertvolle Rohstoffe zu sparen und trägt dazu bei, den Schadstoffgehalt im Restmüll deutlich zu verringern. Elektroaltgeräte gehören bisher zu den größten Verursachern der Schadstoffbelastung des Hausmülls mit Blei, Cadmium und Quecksilber. Alle neuen Elektrogeräte sind seitens der Hersteller mit einer „durchgestrichenen Abfalltonne auf Rädern“ gekennzeichnet.

Batterien oder Akkus sind vor der Entsorgung enthaltene zu entfernen, wenn diese ohne Beschädigung des Altgerätes herausnehmbar sind. Oftmals handelt es sich dabei um lithiumhaltige Batterien und Akkus, die bei unsachgemäßer Lagerung gefährliche Brände verursachen können. Bei größeren Akkus, bitte die Pole unbedingt mit Klebeband abkleben, da Akkus und Batterien niemals vollständig entladen sind. Nur die Entnahme und gesonderte Sammlung dieser Energiespeicher in separaten Batteriesammelboxen gewährleistet eine sachgerechte und sichere Entsorgung.

Ferner sind Elektronikfachmärkte über 400 m² Verkaufsfläche verpflichtet, kostenfrei Elektroaltgeräte, die in keiner äußeren Abmessung größer als 25 cm sind, in haushaltsüblichen Mengen zurückzunehmen, wobei die Rücknahme nicht an den Kauf eines neuen Gerätes gebunden ist. Haushaltsgroßgeräte der Gruppen 1 und 4 sowie Geräte mit einer Kantenlänge größer als 25 cm müssen dagegen nur kostenlos angenommen werden, wenn der Kunde ein neues Gerät mit gleicher Funktion kauft.

Einteilung der Elektroaltgeräte in Gruppen:

Gruppe 1:

Kühl- und Gefriergeräte, Wäschetrockner mit Wärmepumpe (Geräte, die über einen integrierten Kreislauf zum Zweck der Kühlung, Heizung oder Entfeuchtung verfügen)

Gruppe 2:

Bildschirme, Monitore und TV-Geräte, die eine Bildschirmfläche größer als 10 cm x 10 cm haben

Gruppe 3:

Lampen (z. B. Leuchtstoffröhren, Energiesparlampen)

Gruppe 4:

Großgeräte, bei denen mindestens eine äußere Abmessung mehr als 50 cm beträgt (z. B. Herde, Waschmaschinen, Geschirrspüler)

Gruppe 5:

Kleingeräte (z. B. elektrische Haushaltsgeräte und Werkzeuge), kleine Geräte der Informations- und Telekommunikationsgeräte (z. B. Computer) sowie Geräte der Unterhaltungselektronik, deren größte äußere Abmessung kleiner oder gleich 50 cm beträgt

Gruppe 6:

Registrierte Photovoltaik-Module

Folgende Annahmestellen nehmen zu den jeweiligen Geschäftszeiten Elektroaltgeräte aus privaten Haushalten kostenfrei an:

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Zentrale Entsorgungsanlage in Wesendorf (An der Kreisstraße 7, Wesendorf)

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Schwankhaus Elektro- und Informationstechnik GmbH, Hindenburgstraße 4, Hankensbüttel

Tel. 05832/9330 (Gruppen 1 - 5)

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Diakonische Betriebe Kästorf GmbH, Hauptstraße 51, Gifhorn-Kästorf, Tel. 05371/721-269 (Gruppen 1 - 5)

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Fa. Lüthe, Steimker Str. 8 a, Brome, Tel. 05833 1875 (Gruppen 1 - 5)

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Abfallwirtschaftszentrum Ausbüttel, Gifhorner Str. 33, Ausbüttel

Neben der kostenfreien Abholung von Elektronikschrott der Gruppen 1 und 4 (nur „Weiße Ware“ und Kühlgeräte, keine Nachtspeichergeräte) werden auch Elektroaltgeräte mit einer Kantenlänge von größer 50 cm der Gruppe 2 auf Anforderung abgeholt.

Sofern die Abholung eines Elektroaltgerätes mit einer Kantenlänge von größer 50 cm beantragt wird, können im Rahmen dieser Abholung auch Elektrokleingeräte der Gruppe 5 mit einer Kantenlänge kleiner als 50 cm bereitgestellt werden:

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Anforderung per Web-Formular unter www.gif.jpghorn.de über die Menüpunkte: Bürgerdienste -

Formulare - „Haushaltsgroßgeräteabholung“,

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Anforderung per Telefon - Fa. REMONDIS (Tel. 05371 9887-0),

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Anforderung per Fax - Fa. REMONDIS (Fax-Nr. 05371 53065), oder

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Anforderung per Postkarte der Abfallbroschüre

Eine Abgabe von Elektronikaltgeräten an Altmetall- sowie „Sperrmüllsammler“ ist nach den Vorschriften des Elektroaltgerätegesetzes nicht zulässig.