Die „Biotonne“ wird von der Fa. REMONDIS Entsorgungswirtschaft GmbH & Co. KG, Gifhorn, in allen Ortschaften der Samtgemeinde Hankensbüttel an folgenden Terminen durchgeführt:
Mittwoch, 17. und 31. Juli 2024
Um aus den Bioabfällen Kompost herstellen zu können, ist eine korrekte Trennung der Abfälle und eine Verunreinigung mit Rest- oder Verpackungsabfällen unbedingt zu vermeiden.
Abfälle aus privaten Haushalten, die in die Biotonne gehören:
Gartenabfälle
- Baum-, Hecken-, Strauchschnitt, Blätter (Laub- und Nadelholz)
- Blumenerde (ohne Anteil an Fremdstoffen wie Styropor)
- Fallobst, Pflanzen (auch mit Wurzelballen), Unkräuter
- Staudenrückschnitt, Schnittblumen
- Rasenschnitt (möglichst angetrocknet) und Vertikutiergut
- Heu und Stroh (in haushaltsüblichen Mengen)
- Holzwolle, Holzspäne (unbehandelt)
Küchenabfälle
- Speisereste (gekocht) inkl. Knochen in haushaltsüblichen Mengen
- Reste von Käse ohne Plastikrinde, Wurst, Eierschalen
- Reste von Brot-, Back- und Teigwaren, Salat und Gemüsereste
- Verdorbene Nahrungsmittel (ohne Verpackung)
- Obstschalen (auch von Süd- und Zitrusfrüchten), Nussschalen, Kerne
- Teeblätter und Teebeutel (ohne Kunststoffanteile oder Metallklammern)
- Zeitungspapier (nur zum Auslegen des Vorsortierbehälters oder zum Einschlagen feuchter Bioabfälle), kein Hochglanzpapier oder bunt bedruckte Papiere
- Kaffeefiltertüten, Kaffeesatz, kompostierbare Kaffeepads (nur aus Filterpapier und Kaffeesatz bestehend)
Abfälle, die nicht in die Biotonne gehören:
Haushaltsabfälle
- Hygieneartikel wie Wattestäbchen, Tampons, Binden, Pflaster, Verbandmaterial, Babywindeln, Inkontinenzwindeln
- Blumentöpfe aus Plastik oder Ton
- Büchsen, Becher, Flaschen, Dosen, Kronkorken, Draht
- Cateringgeschirr, Einweggeschirr und –besteck (auch aus biologisch abbaubaren Kunststoffen)
- Exkremente von Tieren (z. B. Hundekot / Katzenkot)
- Kleintierstreu (mit mineralischen Bestandteilen)
- Glas (Glaskörper, Glasscherben, Flachglas)
- Bauschutt, Keramik, Gips
- Kaffeekapseln, Milchdöschen
- Mineralische Stoffe (Asche, Ruß, Staubsaugerbeutel, Kehricht, Zigarettenasche)
- Papierverbunde, Kartonverbundverpackungen (z. B. Tetrapack), beschichtete Papiere (inkl. Hochglanzpapier, Alttapeten)
- Plastikbeutel (auch keine biologisch abbaubaren Kunststoffbeutel)
- Verpackte Lebensmittel jeglicher Art
- Behandelte Holzreste (z. B. Gartenhölzer imprägniert, lackiert, lasiert), Möbelholz, Spanplattenholz