gs. Bündnis 90 Die Grünen im Rat der Gemeinde Südheide hat zur letzten Sitzung des Gemeinderates einen Antrag auf Änderung der Bürgerhaus Satzung eingebracht. Hintergrund ist die Vermietung des Unterlüßer Bürgerhauses an eine vom Verfassungsschutz beobachtete Partei „nur wenige Meter von einem Außenlager des ehemaligen Konzentrationslagers Bergen-Belsen“ entfernt, die dort ausgerechnet an Hitlers Geburtstag eine Landesdelegiertenkonferenz abhalten will. Möglich mache dies eine zu schwache Satzung zur Nutzung des Bürgerhauses, so der Antrag zur Satzungsänderung:
| - | Die Nutzer, die sich gegen die verfassungsmäßige Ordnung richten, radikale oder extremistische Gruppierungen, Nutzer, die öffentliche Ordnung und Sicherheit gefährden oder Gewalt verherrlichen, sind von der Nutzung ausgeschlossen. |
| - | Die im Rat vertretenen Parteien können mit örtlichem Bezug das Bürgerhaus nutzen. Darüberhinausgehende sonstige politische Veranstaltungen sind ausgeschlossen. |
| - | Nutzer politischer Parteien beantragen die Nutzung schriftlich unter inhaltlicher Angabe der Veranstaltung bei der Hausleitung. |
Johanne Gerlach sprach im Gemeinderat zu dem Antrag von Bündnis 90 Die Grünen und monierte die Erlaubnis zur dortigen Tagung. „Das Pseudoargument der Neutralitätspflicht geht daher an der Sache völlig vorbei. Ja! Bei Entscheidungen müssen Beamte nach Recht und Gesetz urteilen und dürfen niemanden bevorzugen oder benachteiligen. Hier gilt die Neutralitätspflicht. Aber bezüglich der Demokratie und des Rechtsstaates dürfen sie eben gerade keine neutrale Haltung einnehmen.“ Damit verwies sie auf eine Äußerung von Jörg Müller Richter und Präsident des Oberlandesgerichts Karlsruhe.
Die Ablehnung einer Parteiveranstaltung sei so lange rechtswidrig, so Johanne Gerlach, bis nicht das Bundesverfassungsgericht gemäß Artikel 21 Abs. 2 und Abs. 4 des Grundgesetzes ebendiese Partei für verfassungswidrig erklärt hat. Nichtsdestotrotz empfehle die MOBIT (Mobile Beratung in Thüringen) entsprechende Nutzungsklauseln in Mietverträge aufzunehmen, um Veranstaltungen mit rassistischen und antidemokratischen Inhalten nicht unwidersprochen zu lassen.
„Genau in dieser Funktion sehen wir unsere Widmung als wichtigen Baustein im ersten Punkt des Antrags an.“ Sie ging auf die weiteren Punkte des Antrags ein und betonte am Ende: „Darüber hinaus ist es uns aber ein Anliegen, nochmals zu betonen, dass wir eine solche Veranstaltung an einem historischen Ort, an einem historisch bedeutsamen Datum aufs Schärfste ablehnen.“
Und Johanne Gerlach lud alle Ratsmitglieder ein, nicht nur am 20. April geschlossen als Rat der Gemeinde Südheide zu demonstrieren, sondern auch am 19. April der Veranstaltung mit der Historikerin Dr. Alexandra Wenck und des ehemaligen wissenschaftlichen Leiters der Gedenkstätte Bergen-Belsen, Dr. Thomas Rahe, beizuwohnen, die gemeinsam mit der SPD organisiert wird.
Die Beschlussempfehlung, den Antrag zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Wirtschaftsangelegenheiten, Tourismus und Angelegenheiten der örtlichen Gemeinschaft zu verweisen, wurde ergänzt durch einen Antrag der SPD Fraktion, den Holger Meyer einbrachte: „Die Verwaltung wird beauftragt, eine Resolution wie z.B. die Oldenburger Erklärung vorzubereiten. Diese wird mit den Fraktionen vorabgestimmt, sodass sie in der Sitzung am 18. April 2024 verabschiedet werden kann.“
Er stellte heraus, dass die AfD ist anlässlich ihres Landesparteitages am 20. April diese Jahres in der Gemeinde Südheide nicht willkommen ist. Denn die Gemeinde Südheide stehe für Weltoffenheit und Menschlichkeit, Hatz und Hetzte dürften in der Gemeinde keinen Platz haben.