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Blickpunkt Katlenburg Lindau
Ausgabe 10/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

gegen die Datenübermittlung an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr durch die Meldebehörden

Sehr geehrte Damen und Herren

mit der Reform der Wehrpflicht wird die Erfassung von Wehrpflichtigen - außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalles - ausgesetzt. An die Stelle der Wehrerfassung tritt die Erhebung personenbezogener Daten bei den Meldebehörden.

Nach § 58c des Soldatengesetzes übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial jährlich bis zum 31. März folgende Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Folgejahr volljährig werden:

  1. Familienname
  2. Vornamen
  3. gegenwärtige Anschrift.

Die Datenübermittlung unterbleibt jedoch, wenn die Betroffenen ihr nach § 36 Abs. 2 des Bundesmeldegesetzes widersprochen haben. Wer in 2027 volljährig wird und nicht damit einverstanden ist, dass seine Daten an das Bundesamt für Wehrverwaltung weitergeleitet werden, der kann dieser Datenübermittlung widersprechen.

Der Widerspruch ist bei der Gemeinde Katlenburg-Lindau, Bahnhofstraße 6, 37191 Katlenburg-Lindau schriftlich oder zur Niederschrift einzureichen.

2026 werden die Daten zum 31.03. an das Bundesamt für Wehrverwaltung übermittelt.

Mit freundlichen Grüßen
Uwe Ahrens