Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Einwohnerinnen und Einwohner,
ich mache Sie darauf aufmerksam, dass Sie nach den Vorschriften des Bundesmeldegesetzes (BMG), das am 01.11.2015 in Kraft getreten ist, die Möglichkeit haben, der Weitergabe Ihrer Daten in bestimmten Fällen zu widersprechen.
Jeder Einwohner kann gem. § 50 Abs. 5 BMG der Weitergabe der zu seiner Person gespeicherten Daten
widersprechen.
Gemäß § 36 Abs. 2 BMG ist eine Datenübermittlung von Daten zu Personen, die im nächsten Jahr volljährig werden (nach § 58 c Abs. 1 des Soldatengesetzes), an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben. Auf das Widerspruchsrecht weise ich ausdrücklich hin.
Konten der Gemeindekasse Sprechstunden
Die Meldebehörde darf einer öffentlich-rechtlichen Religionsgemeinschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben Daten ihrer Mitglieder regelmäßig übermitteln. Auch gegen die Weitergabe dieser Daten haben Sie gem. § 42 Abs. 3 BMG ein Wiederspruchsrecht.
Einen Widerspruch gegen die Weitergabe Ihrer Daten richten Sie bitte schriftlich oder zur Niederschrift an das Einwohnermeldeamt der Gemeinde Katlenburg, Bahnhofstraße 6, 37191 Katlenburg-Lindau. Hierin geben Sie bitte auch an, gegen welche Art der Datenübermittlung widersprochen werden soll.