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Blickpunkt Katlenburg Lindau
Ausgabe 2/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Bei der Gemeinde Katlenburg-Lindau ist das Amt einer

ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten

zu besetzen.

Die Gleichstellungsbeauftragte hat gem. § 9 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) die Aufgabe, zur Verwirklichung der Gleichstellung von Frauen und Männern in der Gemeinde Katlenburg-Lindau beizutragen. Nach den einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen kann in Niedersachsen diese Funktion nur einer Frau übertragen werden.

Durch ihre Einbindung in das politisch administrative System, die Ausstattung ihrer Funktion mit Rechten, Kompetenzen, Mitwirkungs- und Einflussmöglichkeiten bringen sich die Gleichstellungsbeauftragten wirkungsvoll in die Gestaltung kommunaler Aufgaben ein und fördern die Gleichberechtigung in den Kommunen.

Gleichstellungsbeauftragte sind an keine fachliche Weisung gebunden und haben bei Angelegenheiten ihres Aufgabenbereichs Rederecht in allen politischen Gremien.

Ihre Kernaufgaben:
  • Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
  • Zusammenarbeit mit dem Personalrat
  • Beratung von Kolleginnen und Kollegen
  • Information und Beratung von Bürgerinnen und Bürgern, Einwohnerinnen und Einwohnern in Gleichstellungsfragen unter Ausschluss von Rechtsberatungen
  • Aufarbeitung geschlechterspezifischer Probleme und Erarbeitung von Konzepten, um die Chancengleichheit der Geschlechter in allen gesellschaftlichen Bereichen zu verwirklichen
  • Kontaktpflege zu Verbänden, Unternehmen, Gewerkschaften, Frauengruppen und Frauenverbänden zwecks Erfahrungsaustausch und Zusammenarbeit in geschlechterspezifischen Fragestellungen
  • Einbringung frauenspezifischer Belange in die Arbeit des Gemeinderats, des Verwaltungsausschusses und der Fachausschüsse, Ausarbeitung von Empfehlungen für Ausschüsse und Rat, Stellungnahmen zu Ausschuss- und Ratsvorlagen, die geschlechterspezifische Themen berühren; Teilnahme an Ausschusssitzungen
  • Beteiligung an Personalangelegenheiten der Gemeinde
Unsere Anforderungen:
  • Interesse an Themen der Gleichstellung und Gleichberechtigung
  • Geschick im Umgang mit Menschen und Mitarbeiter*Innen
  • Überzeugungsstärke auch bei konfliktträchtigen Gesprächen
  • Einsatzbereitschaft, z.B. wegen Sitzungsteilnahmen in den Abendstunden
  • Eine spezielle Ausbildung ist nicht erforderlich. Jedoch sollten Schulausbildung, Berufsausbildung und Lebenserfahrung der Bewerberin es ermöglichen, den hohen Anforderungen des Amtes Rechnung zu tragen.
Wir bieten Ihnen:
  • Eine interessante und abwechslungsreiche ehrenamtliche Tätigkeit
  • Eine Aufwandsentschädigung in Höhe von monatlich 130,- €
Ihre Bewerbung:

Bitte senden Sie Ihre formlose Bewerbung an ahrens@katlenburglindau.de (nur PDF-Format). Auskünfte erteilt Ihnen Herr Ahrens (Tel. 05552 993726 oder E-Mail ahrens@katlenburglindau.de).

Weitere Hinweise:

Für die Berufung zur Gleichstellungsbeauftragten ist der Beschluss des Rates der Gemeinde Katlenburg-Lindau notwendig. Dafür ist auch vorgesehen, dass Sie sich in einer öffentlichen Ratssitzung vorstellen.

Uwe Ahrens
Bürgermeister