Veröffentlichung / Öffentliche Auslegung
Aufgrund des § 2 I des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Katlenburg-Lindau am 11.02.2021 die Aufstellung der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes, OT Katlenburg, im Umlaufverfahren und am 13.02.2024 die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 II BauGB beschlossen.
Der Planbereich befindet sich östlich des Ortsteiles Katlenburg am Ende der Straße „Albrechtshäuser Weg“ und wird wie auf der als Anlage beigefügten Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt begrenzt.
Ziel und Zweck der Planung: Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine Erweiterung der Ortslage des Ortsteiles Katlenburg erfolgen, um einen entsprechenden und konkreten Bedarf an Gewerbeflächen im Gemeindegebiet decken zu können.
Der Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 II BauGB in der Zeit
vom 20.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024
in der Gemeinde Katlenburg-Lindau, Bauamt, Zimmer 5, Bahnhofstraße 6, 37191 Katlenburg-Lindau, während der Sprechzeiten
Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr
außer Mittwoch auch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
öffentlich ausgelegt.
Interessierte können die Unterlagen außerdem auf der Homepage der Gemeinde Katlenburg-Lindau unter www.katlenburglindau.de/bauleitplaene-im-aufstellungsverfahren einsehen.
Die Unterlagen werden daneben in das Portal des Landes Niedersachsen eingestellt. Dieses ist unter uvp.niedersachsen.de erreichbar. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Katlenburg-Lindau in die Suchmaske ein.
Zum Verfahren der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes liegen zu den Schutzgütern
folgende Gutachten beziehungsweise Untersuchungen vor:
Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:
Der Entwurf der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes mit Begründung und Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen können von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (zum Beispiel Briefpost, E-Mail, Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder mündlich während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 32. Änderung des Flächennutzungsplanes unberücksichtigt bleiben (§3 II BauGB / § 4a V BauGB).
Es wird darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 III Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes (UmwRG) in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 II UmwRG gemäß § 7 III Satz 1 des UmwRG mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Auslegungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können (§ 3 III BauGB).