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Blickpunkt Katlenburg Lindau
Ausgabe 3/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Veröffentlichung / Öffentliche Auslegung

Aufgrund des § 2 I des Baugesetzbuches (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung hat der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Katlenburg-Lindau am 17.08.2023 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 15 „Albrechtshäuser Weg“, OT Katlenburg, und am 13.02.2024 die Veröffentlichung im Internet sowie die öffentliche Auslegung des Entwurfes mit Begründung und Umweltbericht gemäß § 3 II BauGB beschlossen.

Der Planbereich befindet sich östlich des Ortsteiles Katlenburg am Ende der Straße „Albrechtshäuser Weg“ und wird wie auf der als Anlage beigefügten Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt begrenzt.

Ziel und Zweck der Planung: Entsprechend der 32. Änderung des Flächennutzungsplanes soll eine Erweiterung der Ortslage des Ortsteiles Katlenburg erfolgen, um einen entsprechenden und konkreten Bedarf an Gewerbeflächen im Gemeindegebiet decken zu können.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 15 „Albrechtshäuser Weg“ mit Begründung und Umweltbericht sowie den umweltbezogenen Stellungnahmen wird gemäß § 3 II BauGB in der Zeit

vom 20.03.2024 bis einschließlich 19.04.2024

in der Gemeinde Katlenburg-Lindau, Bauamt, Zimmer 5, Bahnhofstraße 6, 37191 Katlenburg-Lindau, während der Sprechzeiten

Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

außer Mittwoch auch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Interessierte können die Unterlagen außerdem auf der Homepage der Gemeinde Katlenburg-Lindau unter www.katlenburglindau.de/bauleitplaene-im-aufstellungsverfahren einsehen.

Die Unterlagen werden daneben in das Portal des Landes Niedersachsen eingestellt. Dieses ist unter uvp.niedersachsen.de erreichbar. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Katlenburg-Lindau in die Suchmaske ein.

Zum Verfahren des Bebauungsplanes Nummer 15 „Albrechtshäuser Weg“ liegen zu den Schutzgütern

  • Menschen und Gesundheit
  • Tiere und Pflanzen
  • Geologie Boden
  • Wasser
  • Luft und Klima
  • Landschaft

folgende Gutachten beziehungsweise Untersuchungen vor:

  • Umweltbericht
  • Schallschutzgutachten

Umweltbezogene Stellungnahmen liegen von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange zu folgenden Themen vor:

  • Brandschutz
  • Wasser
  • Schallimmissionen
  • Archäologische Funde
  • Immissionen und Emissionen
  • Naturschutz

Die umweltrelevanten Belange werden im Umweltbericht abgehandelt, der der Begründung als ihr gesonderter Teil beigefügt ist.

Der Entwurf des Bebauungsplanes Nummer 15 „Albrechtshäuser Weg“ mit Begründung und Umweltbericht sowie die umweltbezogenen Stellungnahmen können von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (zum Beispiel Briefpost, E-Mail, Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder mündlich während der Sprechzeiten zur Niederschrift abgegeben werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan Nummer 15 „Albrechtshäuser Weg“ unberücksichtigt bleiben (§3 II BauGB / § 4a V BauGB).

Katlenburg-Lindau, den 08.03.2024
Uwe Ahrens
Anlage zur Bekanntmachung vom 08.03.2024