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Blickpunkt Katlenburg Lindau
Ausgabe 5/2024
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

Aufstellungsbeschluss / Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Katlenburg-Lindau hat am 20.12.2022 die Aufstellung der 33. Änderung des Flächennutzungsplanes, OT Lindau, gemäß § 2 I Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung beschlossen. Gleichzeitig wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 I BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 I BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 I BauGB bekanntgemacht.

Der Planbereich befindet sich im Süden des Ortsteiles Lindau südlich der „Hopfenbergstraße“ und beiderseits der „Max-Planck-Straße“ und wird wie auf der als Anlage beigefügten Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt begrenzt.

Ziel und Zweck der Planung: Umnutzung einer bisherigen Sondergebietsfläche für religiöse, kulturelle, soziale und gesundheitliche Zwecke zur neuen Nutzung „Sondergebiet für Technologie, Forschung, regenerative Energie und Wohnen“.

Gemäß § 3 I BauGB wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen unterschiedlichen Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet.

Die Planzeichnung mit Kurzbegründung und umweltrelevanten Gutachten ist zur Unterrichtung und Erörterung

vom 29.04.2024 bis einschließlich 28.05.2024

in der Gemeinde Katlenburg-Lindau, Bauamt, Zimmer 5, Bahnhofstraße 6, 37191 Katlenburg-Lindau, während der Sprechzeiten

Montag bis Freitag

8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

außer Mittwoch auch

14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

öffentlich zugänglich.

Interessierte können die Unterlagen ebenfalls auf der Homepage der Gemeinde Katlenburg-Lindau unter www.katlenburglindau.de/bauleitplaene-im-aufstellungsverfahren einsehen.

Die Unterlagen werden daneben in das Portal des Landes Niedersachsen eingestellt. Dieses ist unter uvp.niedersachsen.de erreichbar. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Katlenburg-Lindau in die Suchmaske ein.

Die Unterlagen können von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist schriftlich (zum Beispiel Briefpost, E-Mail, Fax oder in sonstiger Weise in geschriebener Form) oder mündlich während der Dienststunden zur Niederschrift abgegeben werden.

Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 II BauGB beziehungsweise § 4a V BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben.

Es wird weiterhin darauf hingewiesen, dass eine Vereinigung im Sinne des § 4 III Satz 1 Nummer 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 II des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 III Satz 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen ist, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht hat, aber hätte geltend machen können.

Katlenburg-Lindau, den 18.04.2024

Uwe Ahrens