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Blickpunkt Katlenburg Lindau
Ausgabe 7/2025
Amtliche Bekanntmachungen
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Amtliche Bekanntmachungen

mit einer Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nummer 10 „Kleiner Horbeck“, OT Gillersheim

Aufstellungsbeschluss / Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Verwaltungsausschuss der Gemeinde Katlenburg-Lindau hat am 20.03.2025 die Aufstellung des Bebauungsplanes Nummer 13 und der Örtlichen Bauvorschrift „Kleiner Horbeck Süd“, OT Gillersheim, mit einer Teilaufhebung des Bebauungsplanes Nummer 10 „Kleiner Horbeck“, OT Gillersheim, gemäß § 2 I Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung beschlossen. Gleichzeitig wurde die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 I BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 I BauGB beschlossen.

Der Aufstellungsbeschluss wird hiermit gemäß § 2 I BauGB bekanntgemacht.

Der Planbereich befindet sich im Südosten des Ortsteiles Gillersheim südlich des Baugebietes, das sich um die Straße „Kleiner Horbeck“ befindet, und wird wie auf der als Anlage beigefügten Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt begrenzt.

Ziel und Zweck der Planung: Entsprechend der Flächennutzungsplanung soll hier eine Erweiterung der Ortslage des Ortsteiles Gillersheim erfolgen, um einen entsprechenden Bedarf an Wohnbaugrundstücken in diesem Ortsteil decken zu können.

Gemäß § 3 I BauGB wird die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung sowie die wesentlichen unterschiedlichen Lösungen und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung öffentlich unterrichtet.

Der Entwurf der Planzeichnung mit Begründung und Umweltbericht wird zur Unterrichtung und Erörterung

vom 16.07.2025 bis einschließlich 15.08.2025

auf der Homepage der Gemeinde Katlenburg-Lindau unter www.katlenburglindau.de/bau-leitplaene-im-aufstellungsverfahren veröffentlicht. Gleichzeitig werden die Planunterlagen in der Gemeinde Katlenburg-Lindau, Bauamt, Zimmer 5, Bahnhofstraße 6, 37191 Katlenburg-Lindau, während der Sprechzeiten

Montag bis Freitag 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr

außer Mittwoch auch 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr

öffentlich ausgelegt.

Die Planunterlagen werden daneben in das Portal des Landes Niedersachsen eingestellt.

Dieses ist unter uvp.niedersachsen.de erreichbar. Bei Bedarf geben Sie bitte den Namen der Gemeinde Katlenburg-Lindau in die Suchmaske ein.

Die umweltrelevanten Belange werden im Umweltbericht abgehandelt, der der Begründung als ihr gesonderter Teil beigefügt ist.

Eine Umweltverträglichkeitsprüfung beziehungsweise -vorprüfung ist nicht erforderlich.

Die Planunterlagen können von jedermann eingesehen werden. Stellungnahmen können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Sie sollen elektronisch übermittelt werden (zum Beispiel E-Mail, Fax). Bei Bedarf können sie aber auch auf anderem Weg abgegeben werden (zum Beispiel Briefpost, mündlich zur Niederschrift).

Hinweis: Stellungnahmen, die nicht rechtzeitig abgegeben worden sind, können gemäß § 3 II BauGB beziehungsweise § 4a V BauGB bei der Beschlussfassung über den Bauleit- plan unberücksichtigt bleiben.

Katlenburg-Lindau, den 04.07.2025
Uwe Ahrens

Ruhezeiten in der Gemeinde Katlenburg-Lindau

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Einwohnerinnen und Einwohner,

mit den ansteigenden Temperaturen im Sommer findet das Leben oftmals weitestgehend im Freien statt. Dies führt häufig zu Geräuschkulissen, durch die sich Nachbarn gestört fühlen. An das Ordnungsamt werden daher immer wieder Fragen herangetragen, was eigentlich erlaubt ist. Wann darf man den Rasen mähen? Welche Ruhezeiten sind einzuhalten? Und wann gilt Lärm als Ruhestörung?

In der Gemeinde Katlenburg-Lindau sind die rechtlichen Vorgaben zur Lärmverhütung in der Verordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung geregelt. Danach gelten folgende Ruhezeiten:

a) Sonn- und Feiertage (Sonntagsruhe)

b) an Werktagen die Zeiten von

13 Uhr bis 15 Uhr (Mittagsruhe)

19 Uhr bis 22 Uhr (Abendruhe)

22 Uhr bis 7 Uhr (Nachtruhe).

Während dieser Zeiten sind in bewohnten Gebieten mit starkem Geräusch verbundene Arbeiten verboten. Hierzu zählen insbesondere der Betrieb von motorbetriebenen Handwerksgeräten, wie Rasenmäher, Sägen, Bohr- und Schleifmaschinen sowie Motorpumpen und sonstige motorbetriebene Gartengeräte. Untersagt sind aber auch Tätigkeiten wie das Ausklopfen von Teppichen, Polstermöbeln und Matratzen, auch auf offenen Balkonen.

Diese Verbote gelten nicht für Arbeiten im öffentlichen Interesse und zur Beseitigung einer Notfallsituation sowie für Arbeiten landwirtschaftlicher oder gewerblicher Betriebe.

Auch für Gaststätten, Versammlungs-, Vergnügungs- und Privaträume gelten besondere Vorschriften: Fenster und Türen müssen während der Nachtruhe geschlossen sein, wenn gesungen, gekegelt oder musiziert wird oder wenn Tonwiedergabegeräte betrieben werden. Außerdem ist jedes mit Geräuschentwicklung verbundene Verhalten außerhalb geschlossener Räume oder bei geöffneten Fenstern verboten, wenn dadurch unbeteiligte Personen belästigt werden können.

Den genauen Wortlaut der Verordnung können Sie unter „www.katlenburglindau.de - Unsere Gemeinde - Ortsrecht - Verordnung über die öffentliche Sicherheit und Ordnung“ einsehen. Fragen hierzu kann Ihnen das Ordnungsamt unter der Rufnummer 05552 9937-18 beantworten.

Diese Regelungen dienen dem Schutz der Lebensqualität und der Gesundheit aller Einwohnerinnen und Einwohner unserer Gemeinde. Der beste Weg, um Lärmbelästigungen und die daraus resultierenden Nachbarschaftsstreitigkeiten zu minimieren, ist jedoch immer noch gegenseitige Rücksichtnahme. Im Sinne eines harmonischen Miteinanders und einer gesunden Lebensumgebung für alle in unserer Gemeinde bitte ich Sie: halten Sie die Ruhezeiten ein, vermeiden Sie unnötigen Lärm und zeigen Sie Verständnis für Ihre Mitbewohner!

Ihr
Uwe Ahrens