Aufgrund § 52 Absatz 1 Nummer 2 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in Verbindung mit den §§ 44 Absätze 1 und 6 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) sowie 77 Absatz 1 der Niedersächsischen Kommunalwahlordnung (NKWO) wird mitgeteilt, dass der aufgrund des Verlusts der Wählbarkeit durch Verlegung des Hauptwohnsitzes freigewordene Sitz des bisherigen Ortsratsmitglieds Christian Pahl im Ortsrat der Ortschaft Katlenburg auf Herrn Simon Dombrowski, Brockenblick 17, 37191 Katlenburg-Lindau, übergegangen ist. Einen entsprechenden Feststellungsbeschluss gemäß § 52 Absatz 2 NKomVG hat der Ortsrat der Ortschaft Katlenburg am 24.06.2025 gefasst.
Der Sitzübergang wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.