Der Landkreis Northeim hat mit Verfügung vom 11.09.2024, Aktenzeichen: 41-PL-3257/24, die vom Rat der Gemeinde Katlenburg-Lindau am 11.06.2024 beschlossene 35. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 6 Baugesetzbuch (BauGB) vom 03.11.2017 (BGBl. I Seite 3634) in der zuletzt geltenden Fassung genehmigt.
Der Bereich der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes ist in der als Anlage beigefügten Karte im Maßstab 1:5.000 dargestellt.
Gemäß § 6 V BauGB wird die Genehmigung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes ortsüblich bekanntgemacht. Mit der Bekanntmachung im Amtsblatt für den Landkreis Northeim wird die 35. Änderung des Flächennutzungsplanes wirksam.
Die genehmigte 35. Änderung des Flächennutzungsplanes - bestehend aus der Planzeichnung und der Begründung - kann in der Gemeinde Katlenburg-Lindau, Bauamt, Zimmer 5, Bahnhofstraße 6, 37191 Katlenburg-Lindau, während der Sprechzeiten
| Montag bis Freitag | 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr |
| außer Mittwoch auch | 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr |
von jedermann eingesehen werden.
Die Unterlagen können ebenfalls auf der Internetseite der Gemeinde Katlenburg-Lindau eingesehen werden (www.katlenburglindau.de/rechtskraeftige-bauleitplaene).
Jedermann kann über den Inhalt der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes auch Auskunft verlangen.
Bezüglich der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes wird gemäß § 215 II BauGB auf die nachfolgenden Rechtsfolgen hingewiesen:
Gemäß § 215 I BauGB werden unbeachtlich
1. eine nach § 214 I Satz 1 Nummer 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
2. nicht zutreffend,
3. nach § 214 III Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung der 35. Änderung des Flächennutzungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind.