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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Lachendorf
Ausgabe 1/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Schiedsperson für den Schiedsamtsbezirk Hohne gesucht

Die fünfjährige Wahlperiode gem. § 4 des Nds. Gesetzes über gemeindliche Schiedsämter läuft am 02.12.2025 für den Schiedsamtsbezirk Hohne ab.

Unser bisheriger Schiedsmann für diesen Bereich, steht für eine weitere Wahlperiode nicht mehr zur Verfügung, so dass die Stelle neu zu besetzen ist.

Die Schiedsperson ist ehrenamtlich tätig und wird auf 5 Jahre vom Rat der Samtgemeinde Lachendorf in dieses Amt gewählt. Die Tätigkeit der Schiedsperson wird durch das Amtsgericht Celle fachlich beaufsichtigt und unterstützt.

Die Aufgaben der Schiedsperson sind vielfältig. Die Schiedsperson soll in Streitfällen schlichten, d. h. auf eine Einigung der streitenden Personen hinwirken. Die Aufgabenfelder liegen beispielsweise in vermögensrechtlichen Angelegenheiten, in Nachbarschaftsstreitigkeiten, aber auch als Sühnestelle in einigen ausgewählten Strafsachen, wie Beleidigung, Körperverletzung, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruch.

Die Schiedsperson muss nach ihrer Persönlichkeit und ihren Fähigkeiten für das Amt geeignet sein. Sie soll mindestens 30 Jahre alt sein und in dem betreffenden Schiedsamtsbezirk wohnen. Sie darf nicht durch gerichtliche Anordnung in der Verfügung über ihr Vermögen beschränkt sein.

Das Amt kann nicht bekleiden,
  • wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt;

  • eine Person, für die eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt wurde;

  • wer als Rechtsanwältin oder Rechtsanwalt zugelassen oder als Notarin oder Notar bestellt ist;

  • wer die rechtssprechende Gewalt oder das Amt der Staatsanwaltschaft ausübt oder als Polizeivollzugsbeamtin oder als Polizeivollzugsbeamter tätig ist.

In das Amt soll nicht berufen werden, wer
  • bei Beginn der Amtsperiode das dreißigste Lebensjahr noch nicht oder das fünfundsiebzigste Lebensjahr vollendet haben wird;

  • nicht im Bezirk des Schiedsamtes wohnt;

  • durch sonstige, nicht durch gerichtliche Anordnungen in der Verfügung über sein Vermögen beschränkt ist.

Infos zum Schiedsamt erhalten Sie unter:

https://www.schiedsamt.de/gerichte-und-gemeinden/haeufig-gestellte-fragen

Schriftliche formlose Bewerbungen mit Angaben von
  • Name, Vorname, Geburtsname

  • Anschrift

  • Geburtstag, Geburtsort

  • Beruf

  • Telefon

  • E-Mail-Adresse

  • Lebenslauf

können bis zum 31.07.2025 bei der Samtgemeinde Lachendorf, Oppershäuser Str. 1, 29331 Lachendorf eingereicht werden.

Nähere Informationen erhalten Sie im Ordnungsamt bei Herrn Möller unter der Telefonnummer 05145/9707821 oder auch gerne per E-Mail unter: arne.moeller@lachendorf.de