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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Lachendorf
Ausgabe 11/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Übermittlung personenbezogener Daten an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Auf Grund der Bestimmung des § 58 c Absatz 1 des Soldatengesetzes wird die Meldebehörde der Samtgemeinde Lachendorf

bis zum 31. März 2026

Daten zu Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im Jahr 2026 volljährig werden, an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr übermitteln.

Die Übermittlung der Daten dient dem Zweck der Übersendung von Informationsmaterial über Tätigkeiten in den Streitkräften.

Nach § 36 Absatz 2 des Bundesmeldegesetzes ist eine Datenübermittlung der Meldebehörde an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr nur zulässig, soweit die Betroffenen nicht widersprochen haben.

Betroffene Einwohnerinnen und Einwohner, die vom oben genannten Widerspruchsrecht Gebrauch machen wollen, müssen eine schriftliche Erklärung bei der Samtgemeinde Lachendorf abgeben. Dies kann persönlich zu den allgemeinen Öffnungszeiten des Einwohnermeldeamtes oder auf dem Postweg erfolgen.