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Mitteilungsblatt der Samtgemeinde Lachendorf
Ausgabe 12/2025
Aus dem Rathaus
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Aus dem Rathaus

Maß und räumliche Ausdehnung der Reinigung
  • Bei Schneefall sind Gehwege sowie die gemeinsamen Geh- und Radwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50m freizuhalten. Ist ein Gehweg bzw. ein gemeinsamer Geh- und Radweg nicht vorhanden, so ist ein 1 Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn oder, wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußeren Rand der Fahrbahn freizuhalten.

  • Die Gossen, Einlaufschächte und Hydranten sind schnee- und eisfrei zu halten.

  • Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg und dem Gehweg gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird.

  • Zur Sicherheit des Fußgängertagesverkehrs sind bei Glätte mit Sand oder abstumpfenden Mitteln so zu bestreuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist:

    • die Gehwege bzw. gemeinsame Geh- und Radwege mit einer geringeren Breite von 1,50 m ganz, die übrigen mindestens in einer Breite von 1,50 m,

    • wenn Gehwege bzw. gemeinsame Geh- und Radwege nicht vorhanden sind, ist ein 1 Meter breiter Streifen neben der Fahrbahn oder wo ein Seitenraum nicht vorhanden ist, am äußersten Rande der Fahrbahn.

  • Zur Beseitigung von Eis und Schnee dürfen schädliche Chemikalien nicht verwendet werden.

  • Rückstände von Streumaterial sind zu beseitigen, wenn Glättegefahr nicht mehr besteht.

  • Die räumungspflichtigen Flächen sind bei Schneefall an Werktagen bis spätestens 7.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 9.00 Uhr, sowie tagsüber bis 19.00 Uhr, so oft und sobald es die öffentliche Sicherheit erfordert, zu räumen.

  • Die streupflichtigen Flächen sind bei Glätte an Werktagen bis spätestens 7.30 Uhr, an Sonn- und Feiertagen bis spätestens 9.00 Uhr sowie tagsüber bis 19.00 Uhr, so oft und sobald es die öffentliche Sicherheit erfordert, zu streuen.