Handelsübliche Feuerschalen und Feuerkörbe bis maximal 1 m Durchmesser sind im Sinne des Immissionsschutzes „nicht genehmigungsbedürftige Anlagen“, die der Wärmegewinnung als sogenannte Wärme- oder Gemütlichkeitsfeuer dienen.
Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen eingehalten werden, damit es nicht zu Gefährdungen oder Rauchbelästigungen kommt.
In Anlehnung an den Betrieb für offene Kamine (§ 3 Abs. 1 der Ersten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über kleine und mittlere Feuerungsanlagen - 1.BImSchV)) ist nur trockenes naturbelassenes stückiges Holz einschließlich anhaftender Rinde, z.B. in Form von Scheitholz, kurzen Ästen, unbehandeltes Palettenholz sowie Presslinge in Form von Holzbriketts erlaubt.
Die Verwendung von Feuerschalen und Feuerkörben darf allerdings nicht zum Zweck der Abfallbeseitigung erfolgen. Die Verbrennung von Gartenabfällen, wie Rasenschnitt, frischer Baum- und Strauchschnitt, Laub, sowie Holzabfälle aus gestrichenem, lackiertem oder mit Holzschutzmitteln behandeltem Holz, mit Teer oder Dachpappe verunreinigtes Abbruchholz, Sperrholz, Spanplatten, Faserplatten u.ä. sind verboten.
Zum Entzünden der Feuerschale sollten ebenfalls nur Grill- und Kohleanzünder oder Holzspäne verwendet werden. In keinem Fall sollte zu brennbaren Flüssigkeiten, wie z. B. Benzin, gegriffen werden, da dies zu Explosionen und in Folge dessen zu schweren Verbrennungen führen kann. Das Feuer und die Rauchentwicklung müssen durchgängig beaufsichtigt sowie ausreichend Löschmittel, wie z. B. Wasser oder Sand, in unmittelbarer Nähe bereitgestellt werden. Nach der Verwendung der Feuerschale gilt es, das Feuer vollständig zu löschen.
Achten Sie bei der Nutzung Ihrer Feuerschale auf ausreichend Sicherheitsabstand zu Wohngebäuden der Nachbarschaft sowie brennbaren Gegenständen und Pflanzen. Ggf. haben Sie die Erlaubnis Ihres Vermieters einzuholen.
Weiterhin muss aus Sicherheitsgründen die Witterungslage beachtet werden. Bereits bei einer Waldbrandgefahr der Stufe II sind Feuer jeglicher Art verboten.
Achten Sie bitte auch darauf, dass Ihre Nachbarn durch Qualm nicht belästigt werden.
Bitte melden Sie Ihr Feuer über unser „Online-Bürgerportal“ auf unserer Homepage
www.lachendorf.de an.