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Hüt un Lüd
Ausgabe 10/2025
Rathaus
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Rathaus

32. Kartoffelfest am 20. und 21. September 2025

Der erste Festtag begann für die Kinder mit Kapitän Schwarzbart und seiner Meute und endete mit dem Live-Auftritt der Gruppe „Betty Fort Houseband“ am Abend.

Auch am Sonntag zeigte sich das Wetter von der besten Seite, so dass die vielfältigen Aktionen auf dem Schröers-Hof-Gelände zahlreiche Besucher anlockten. Es war wieder ein tolles Wochenende mit einem sehr guten Besuch an beiden Tagen.

Allen Helferinnen und Helfern – die mit ihren Beiträgen das Fest erst ermöglichten – und insbesondere auch der Heide-Touristik und den beteiligten Vereinen und Organisationen sagen wir im Namen der Gemeinde Neuenkirchen herzlichen Dank.

Grüngutmarken wieder erhältlich

Die Gemeinde Neuenkirchen wird auch in diesem Jahr wieder an diejenigen Grundstückseigentümer, vor deren Grundstück mehrere großkronige Laubbäume stehen, Grüngutmarken für die Entsorgung des Laubanfalles herausgeben.

Gemeint ist hier wieder sogenanntes „öffentliches Laub“ von den Laubbäumen, die im öffentlichen Seitenraum stehen.

Die Ausgabe der Grüngutmarken erfolgt ab Montag, 27. Oktober 2025 im Rathaus, am Empfangsthresen oder im Zimmer Nr. 104, Fachgruppe Bauen, Hauptstr. 1/3, 29643 Neuenkirchen.

Da die Grüngutmarken zahlenmäßig begrenzt sind, wird die Ausgabe der Marken von der Anzahl und Größe der Bäume abhängig sein.

Die Möglichkeit der Laubentsorgung besteht über den Landwirt Sven Riechelmann, Ortschaft Sprengel, an der L171 zwischen Sprengel und Kempen, zu folgenden Zeiten:

Samstags in der Zeit von 09.00 bis 11.00 Uhr,

montags und mittwochs in der Zeit von 11.00 bis 12.00 Uhr,

freitags in der Zeit von 15.00 bis 16.00 Uhr

Es besteht auch die Möglichkeit, das Grüngut ganzjährig zu den Wertstoffhöfen der Abfallwirtschaft Heidekreis in Hillern und Honerdingen an den Werktagen zu den regulären Öffnungszeiten zu liefern.

Weitere Informationen zur Grüngut- und Strauchschnittentsorgung entnehmen Sie bitte der Broschüre der Abfallwirtschaft Heidekreis oder von deren Homepage: AHK-Heidekreis.de

Allgemeiner Hinweis für alle Grüngutentsorger:

Das Personal an der Grüngutannahmestelle nimmt das Grüngut nur an, wenn mit einer Bank-/Kreditkarte oder mit einer Grüngutmarke bezahlt wird. Eine Bargeldzahlung ist nicht gestattet.

Schottergärten sind keine Grünflächen.

Aus aktuellem Anlass möchten wir auf das Thema Schottergärten aufmerksam machen.

Seit 2012 müssen gemäß § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung die nicht überbauten Flächen der Baugrundstücke Grünflächen sein, soweit nicht eine andere zulässige Nutzung erforderlich ist. Die zuständigen Behörden dürfen mit Kies und Steinplatten versiegelte Flächen verbieten und die Beseitigung anordnen, was mit erheblichen Zwangsgeldern verbunden sein kann.

Auf den Flächen muss die Vegetation überwiegen, so dass Steinflächen aus Gründen der Gestaltung oder der leichteren Pflege nur in geringem Maße zulässig sind.

Für die Umgestaltung sind hier vor allem einheimische, regionale Pflanzen empfehlenswert sowie das Anlegen von naturnahen und artenreichen Wiesen. Hiervon profitieren vor allem Hummeln, Schmetterlinge und andere Insekten.

Eine naturnahe Anlage von Felssteinen oder Totholzstapeln bietet nicht nur eine schöne Gestaltungsmöglichkeit für Gärten, sondern unterstützt ebenfalls eine vielfältige Fauna. Hier sind auch Benjeshecken in Betracht zu ziehen. Zudem sollte auf chemische Pflanzenschutzmittel verzichtet werden, um die natürliche Vielfalt zu bewahren und nützliche Insekten zu schützen.

Schaffen Sie wertvolle Lebensräume für Insekten, Vögel und Kleinsäuger. Die entsprechend angelegten Flächen tragen zur Verbesserung des Mikroklimas bei, indem sie Feuchtigkeit speichern und die Umgebungstemperatur senken, was ebenfalls als aktuelles Thema anzusehen ist.

Steigern Sie Ihre Lebensqualität durch diese Grünflächen und stärken Sie das Bewusstsein für Natur und Umwelt.

Notwendige Hecken und Baumrückschnitte

In der Gemeinde Neuenkirchen kommt es in letzter Zeit wieder vermehrt zu Meldungen von nicht durchgeführten Verkehrssicherungsmaßnahmen.

Wir möchten Sie bitten, den Bewuchs auf dem eigenen Grundstück sowie die dazugehörigen Gossen und Bürgersteige zu kontrollieren und die erforderlichen Rückschnitte und Pflegemaßnahmen im Zuge der Verkehrssicherungspflicht und der Straßenreinigungspflicht durchzuführen. Der anfallende Grünschnitt, das Unkraut und das anfallende Laub ist ordnungsgemäß über die Bio-/Gartentonne, auf dem eigenen Grundstück oder über die Grüngutannahmestellen zu entsorgen. Eine Entsorgung auf öffentlichen Flächen oder im Wald stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und ist zu unterlassen.

Rentenberatung in der Frielinger Straße 6

Die nächste Rentenberatung findet am Freitag, 07. November 2025, in der Zeit von 8.30 bis 13.00 Uhr in der Frielinger Straße 6, 29643 Neuenkirchen, Obergeschoß (barrierefrei) statt.

Als Rentenberater wird Jürgen Edeler bei Auskünften und Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Kontenklärung sowie der Rentenantragstellung behilflich sein.

Hierfür ist folgendes zu beachten:

Die Beratungen finden nur nach vorheriger Terminabsprache statt. Den Termin vereinbaren Sie bitte rechtzeitig mit Frau Krüger (Rathaus) unter der Rufnummer 05195 940-32.

Weihnachtsbaum für Adventsmarkt gesucht

Für den Adventsmarkt, der in diesem Jahr am Wochenende 29./30.11.2025 auf dem Schröers-Hof stattfindet, sucht die Gemeindeverwaltung einen passenden Weihnachtsbaum.

Planen Sie gerade, eine größere, gut gewachsene Tanne auf Ihrem Grundstück zu entfernen und wären Sie außerdem bereit, diese Tanne für den Adventsmarkt zur Verfügung zu stellen?

Dann wenden Sie sich gerne an Heinrich Rosebrock telefonisch unter 0172 1728424. Vielen Dank im Voraus!