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Hüt un Lüd
Ausgabe 12/2025
Rathaus
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Rathaus

Aktionstag „Stopp zu Gewalt an Frauen“

Anlässlich des Aktionstages gegen Gewalt an Frauen am 25. November, hatten die Gleichstellungsbeauftragen des Heidekreises mit anderen Akteuren wieder gemeinsame Aktionen geplant.

Zum 20. Mal fand die jährliche Brötchentüten-Aktion in Zusammenarbeit mit der Bäckereiinnung und dem Verein Frauen helfen Frauen statt. Es wurden ca. 20.000 Tüten im gesamten Heidekreis an teilnehmende Bäckereien verteilt. Auf diesen Brötchentüten steht die Nachricht „Gewalt kommt nicht in die Tüte“, sowie Telefonnummern für Hilfesuchende und die Anlaufstelle des Frauenhauses in Walsrode.

Zusätzlich wurden dieses Jahr zum ersten Mal in Zusammenarbeit mit dem Inner-Wheel-Club Soltau-Walsrode 77 Stühle orange angemalt und als „Botschafter“ im Rahmen der UN-Kampagne „Orange Days“ an Betriebe und Intuitionen verteilt.

Die UN-Kampagne „Orange the World“ macht seit 1991 auf Gewalt gegen Frauen und Mädchen aufmerksam. Die Farbe Orange steht für eine gewaltfreie Welt für Frauen und Mädchen.

Die Aktion mit den Brötchentüten und den orangen Stühlen sollen auf das wichtige Thema aufmerksam machen. Denn die Zahlen steigen weiter und täglich wird in Deutschland eine Frau getötet – nur weil sie eine Frau ist. Wirft man hier den Blick auf die gewaltbereiten Männer, den Tätern, dann ändert sich für diese nichts, aber für die Frau ALLES! Während Frauen Schutz suchen und beweisen müssten, was ihnen angetan wurde, blieben die Täter entspannt im gewohnten Umfeld, weil sie im Zweifel die Rechtsprechung hinter sich wissen. Um die Zahlen nicht stetig steigen zu lassen, müsste das Strafrecht zwingend angepasst werden.

Vorsicht und Rücksicht beim Silvesterfeuerwerk

Für viele gehört zu einem erfolgreichen Jahreswechsel ein Silvesterfeuerwerk dazu.

Um das Jahr 2026 gesund zu erreichen, sollte man sich nicht dazu verleiten lassen, verbotenes Silvesterfeuerwerk ohne BAM-Zulassungszeichen zu verwenden.

Die Verwendung von illegal eingeführten Raketen und Knallern kann im schlimmsten Fall lebensgefährliche Folgen für Gesundheit und Leben bedeuten. Ebenfalls ist die Einfuhr von nicht mit dem CE-Kennzeichen versehenem Feuerwerk nach dem Sprengstoffgesetz verboten.

Weiterhin ist die Verwendung von Himmelslaternen aus Brandschutzgründen generell verboten. Bei einem Brandunglück durch Himmelslaternen kann die Verwendung mindestens als fahrlässige Brandstiftung geahndet werden. Ein grundsätzliches Verbot des Zündens von Raketen und Böllern in der unmittelbaren Nähe von brandgefährdeten Gebäuden mit Reet- oder Strohdächern ist genauso zu beachten wie das Verbot des Abbrennens von pyrotechnischen Gegenständen in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Kinder- und Altenheimen (§ 23 Abs. 1 Erste Verordnung zum Sprengstoffgesetz). Die „unmittelbare Nähe“ umfasst einen Abstand von 200 Metern.

Grundsätzlich dürfen in der Zeit vom 31. Dezember 2025, 18:00 Uhr bis zum 1. Januar 2026, 01:00 Uhr Feuerwerkskörper gezündet werden.

Zu Ihrer und der Sicherheit Ihrer Mitmenschen sollte grundsätzlich Folgendes beachtet werden:

• Feuerwerkskörper und Raketen sind „Sprengstoff“. Lassen Sie Jugendliche unter 18 Jahren nicht damit hantieren.

• Beachten Sie unbedingt die Gebrauchshinweise der Hersteller. Mit wenigen Ausnahmen ist eine Verwendung von Feuerwerk in geschlossenen Räumen verboten.

• Zünden Sie Feuerwerkskörper nur dort, wo dies auch erlaubt ist. Das Abbrennen der Böller in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist untersagt. Dieses Verbot gilt auch für Fachwerk- und Reetdachhäuser. Beachten Sie örtliche Regelungen!

• Nehmen Sie nach dem Anzünden einen ausreichenden Sicherheitsabstand ein. Werfen Sie Feuerwerkskörper und Raketen nicht blindlings weg – und zielen Sie niemals auf Menschen. Zünden Sie nicht gezündete Feuerwerkskörper (Blindgänger) niemals noch einmal.

• Stellen Sie auf keinen Fall Feuerwerkskörper selbst her oder erwerben illegal vertriebenes Feuerwerk. Hierbei kann es zu schwersten Verletzungen kommen!

• Bewahren Sie Feuerwerkskörper so auf, dass keine Selbstentzündung möglich ist. Tragen Sie Feuerwerk niemals am Körper, etwa in Jacken- oder Hosentaschen.

• Schützen Sie Ihre Wohnung in der Silvesternacht vor Brandgefahren. Entfernen Sie Möbel, Hausrat und andere brennbare Gegenstände von Balkonen und Terrassen. Halten Sie Fenster und Türen geschlossen.

• Wählen Sie bei einem Brand oder Unfall sofort den Notruf 112. Nur eine schnelle Meldung bietet Gewähr für effektive Hilfe.

Bitte überlegen Sie, ob mit Rücksicht auf Mensch, Tier und Umwelt ein Verzicht auf – oder zumindest eine Reduzierung von – Silvesterfeuerwerk möglich ist.

Rentenberatung in der Frielinger Straße 6

Die nächste Rentenberatung findet am Freitag, 9. Januar 2026 in der Zeit von 8.30 bis 15.30 Uhr in der Frielinger Straße 6, Obergeschoß (barrierefrei) statt.

Als Rentenberater wird Jürgen Edeler bei Auskünften und Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Kontenklärung sowie der Rentenantragstellung behilflich sein.

Hierfür ist folgendes zu beachten:

Die Beratungen finden nur nach vorheriger Terminabsprache statt. Den Termin vereinbaren Sie bitte rechtzeitig mit Frau Krüger (Rathaus) unter der Rufnummer 05195 940-32.

Am Freitag, dem 02.01.2026 bleibt das Rathaus der Gemeinde Neuenkirchen geschlossen. An den Tagen zwischen Weihnachten und Neujahr sowie ab Montag, dem 05.01.2026 sind wir zu den gewohnten Öffnungszeiten für Sie da.

Die Gemeinde Neuenkirchen wünscht allen Bürgerinnen und Bürgern einen guten Start in das Jahr 2026

Carlos Brunkhorst