Titel Logo
Hüt un Lüd
Ausgabe 2/2026
Rathaus
Zurück zur vorigen Seite
Zurück zur ersten Seite der aktuellen Ausgabe

Rathaus



Korrektur:Neue Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Gemeindeverwaltung

Korrektur des Namens auf dem Foto in der Januar Hüt un Lüd-Ausgabe:

Der Name lautet Delia Liedloff.

Zum 01. Januar 2026 ist Delia Liedloff zur Verstärkung im Bereich des Bürgerbüros mit hinzugekommen. Zusammen mit Frau Babett Krüger steht sie Ihnen im Bürgerbüro mit Rat und Tat zur Verfügung.

Bestimmungen über den Winterdienst:

Auf Grund der lang anhaltenden aktuellen Wetterlage weist die Gemeinde Neuenkirchen nochmals darauf hin, dass die Eigentümer der an die öffentlichen Straßen angrenzenden bebauten und unbebauten Grundstücke innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile für die Reinigung der öffentlichen Straßen bis zur Fahrbahnmitte zuständig sind.

Das umfasst in den Wintermonaten die Beseitigung von Schnee und Eis sowie bei Glätte das Bestreuen der Geh- und Radwege. Hierzu zählen ebenfalls die Bushaltestellen innerhalb des Gemeindegebiets, da diese als integraler Bestandteil eines Gehwegs anzusehen sind, auch wenn sie über spezielle Ausstattungen wie Unterstände verfügen.

Schnee und Eis dürfen nicht so gelagert werden, dass der Verkehr auf der Fahrbahn, dem Radweg und dem Gehweg gefährdet oder behindert wird (keine Schneewälle an Einmündungen oder Fußgängerüberwegen). Die Gossen, Ablaufschächte und Hydranten sind stets von Schnee und Eis freizuhalten, damit das Abfließen des Schmelzwassers jederzeit gewährleistet ist. Hier ist die Lagerung von Schnee und Eis auch auf dem Grundstück des Anliegers zumutbar.

Wir machen ebenfalls darauf aufmerksam, dass bei einem Sturz eine Regresspflicht des Verletzten gegenüber dem Verkehrssicherungspflichtigen in Betracht kommt, wenn dessen Pflicht zum Räumen oder Streuen verletzt wurde.

Hecken- und Baumrückschnitt

Wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, den Bewuchs Ihrer Grundstücke zu kontrollieren und den erforderlichen Rückschnitt des Bewuchses des öffentlichen Raumes bis zum 28.02.2026 sicherzustellen. Hierbei ist auch auf das erforderliche Lichtraumprofil zu achten.

Lichtraumprofil: Der Rückschnitt im Bereich von Geh- und Radwegen muss in einer lichten Höhe von mindestens 2,5 Metern bündig zur Grundstücksgrenze erfolgen, die Fahrbahn muss bis zu einer lichten Höhe von 4,5 Metern von jeglichem Überhang frei sein.

Der Rückschnitt im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht ist ganzjährig zulässig - im Gegensatz zu umfangreichen, nicht notwendigen Schnittarbeiten, die nach dem Bundesnaturschutzgesetz in der Zeit vom 01.03. bis 30.09. verboten sind. Auf Tiere, die sich in den Hecken und Bäumen eingenistet haben, ist entsprechend Rücksicht zu nehmen.

Schottergärten sind keine Grünflächen

Gemäß § 9 Abs. 2 der Niedersächsischen Bauordnung müssen die nicht überbauten Flächen von Baugrundstücken Grünflächen sein, soweit nicht eine andere zulässige Nutzung erforderlich ist. Die untere Bauaufsichtsbehörde darf mit Kies und Steinplatten versiegelte Flächen verbieten und die Beseitigung anordnen, was mit erheblichen Zwangsgeldern verbunden sein kann.

Auf den Flächen muss die Vegetation überwiegen, so dass Steinflächen aus Gründen der Gestaltung oder der leichteren Pflege nur in geringem Maße zulässig sind.

Eine naturnahe Anlage von Felssteinen oder Totholzstapeln bietet nicht nur eine schöne Gestaltungsmöglichkeit für Gärten, sondern unterstützt ebenfalls eine vielfältige Fauna. Für die Umgestaltung sind hier vor allem einheimische, regionale Pflanzen empfehlenswert sowie das Anlegen von naturnahen und artenreichen Wiesen. Hiervon profitieren vor allem Hummeln, Schmetterlinge und andere Insekten.

Auf chemische Pflanzenschutzmittel sollte verzichtet werden, um die natürliche Vielfalt zu bewahren und nützliche Insekten zu schützen.

Schaffen Sie wertvolle Lebensräume für Insekten, Vögel und Kleinsäuger. Die entsprechend angelegten Flächen tragen zur Verbesserung des Mikroklimas bei, indem sie Feuchtigkeit speichern und die Umgebungstemperatur senken, was ebenfalls als aktuelles Thema anzusehen ist. Steigern Sie Ihre Lebensqualität durch diese Grünflächen und stärken Sie das Bewusstsein für Natur und Umwelt.

Rentenberatung

Die nächste Rentenberatung findet am Freitag, 06.03.2026 in der Zeit von 08.30 bis 13.00 Uhr in der Frielinger Straße 6, 29643 Neuenkirchen, Obergeschoss, (barrierefrei) statt. Als Rentenberater wird Jürgen Edeler bei Auskünften und Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung und bei der Kontenklärung sowie der Renten-antragstellung behilflich sein.

Hierfür ist folgendes zu beachten:

Die Beratungen finden nur nach vorheriger Terminabsprache statt. Den Termin vereinbaren Sie bitte rechtzeitig mit Frau Krüger (Rathaus) unter der Rufnummer 05195 940 32.