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Hüt un Lüd
Ausgabe 6/2025
Aktuelles
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Aktuelles



Der Heidekreis nutzt im Schuljahr 2025/26 das Deutschlandticket und den Niedersachsentarif für die Schülerbeförderung

Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 10 der allgemeinbildenden Schulen sowie Vollzeitschülerinnen und Vollzeitschüler der berufsbildenden Schulen im Heidekreis, die noch keinen Sekundarabschluss I haben und deren Wohnort die erforderliche Entfernung zur Schule hat, haben einen Anspruch auf Schüler-beförderung. Hierfür nutzt der Heidekreis den Linienbusverkehr und die Bahn.

Anspruchsberechtigte, die die Bahn nutzen oder deren Wohnsitz (bei Nutzung der Busse) 5 bzw. 6 Zonen von der Schule entfernt liegt, erhalten ein Deutschlandticket. Neu im folgenden Schuljahr: Wer die Bahn von Bad Fallingbostel nach Walsrode nutzt, erhält – vorbehaltlich einer Entscheidung des Kreisausschusses am 10.06.2025 – ein Ticket im Niedersachsentarif.

Schülerinnen und Schüler, die bereits in den Vorjahren ein Deutschlandticket erhalten haben und auch im Schuljahr 2025/26 anspruchsberechtigt sind, nutzen das bestehende Ticket weiter. Schülerinnen und Schüler, die im Schuljahr 2025/26 keinen Anspruch mehr haben oder zukünftig das Ticket im Niedersachsentarif erhalten, wird das Deutschlandticket zum Ende des Schuljahres (31.07.2025) vom Heidekreis automatisch gekündigt. Neue Anspruchsberechtigte erhalten ab dem Schuljahr 2025/26 eine Chipkarte als Deutschlandticket oder als Niedersachsentarif über die Schulsekretariate. Schülerinnen und Schüler, die ein Deutschlandticket erwerben möchten, können sich die Kosten der Busfahrkarte oder des Niedersachsentarifs vom Landkreis erstatten lassen, sofern sie:

ausschließlich mit dem Bus fahren und in den Zonen 1 bis 4 wohnen oder

von Bad Fallingbostel nach Walsrode oder umgekehrt mit der Bahn fahren.

Hierzu gilt folgendes Verfahren

Volljährige Schülerinnen und Schüler oder die Erziehungsberechtigten müssen bis zum 22.06.2025 den Antrag „Verzicht auf die Busfahrkarte oder ein Ticket im Niedersachsentarif zugunsten des Deutschlandtickets für das Schuljahr 2025/26“ auf https://openkreishaus.heidekreis.de stellen. Der Heidekreis erstattet den Anteil der Kosten für die Busfahrkarte oder den Niedersachsentarif und zahlt diesen anteilig nach 6 oder 12 Monaten gegen Vorlage der Nachweise über den Erwerb des Deutschlandtickets. Diese Nachweise müssen ebenfalls auf https://openkreishaus.heidekreis.de über den „Antrag auf Erstattung der Kosten für eine Schülerzeitkarte oder ein Ticket im Niedersachsentarif zugunsten des Deutschlandtickets für das Schuljahr 2025/26“ eingereicht werden.

Die Höhe des Erstattungsbetrages sind folgende:

Zone 1 des Linienverkehrs:

262,40 €

Zone 2 des Linienverkehrs:

357,80 €

Zone 3 des Linienverkehrs:

444,50 €

Zone 4 des Linienverkehrs:

581,50 €

Im Niedersachentarif für die Verbindung von Bad Fallingbostel nach Walsrode:

597,60 €

Die Zonen des Linienverkehrs sind auf der Website der Verkehrsgemeinschaft Heidekreis unter https://www.verkehrsgemeinschaft-heidekreis.de unter Service/Downloads/ Tarifinformationen/Tarifzonenplan zu finden.

Weiterhin sind die entsprechenden Wohnorte, Schulorte und Preistabellen der Zonen auf der Webseite des Landkreises Heidekreis unter https://www.heidekreis.de – Suchbegriff „Schülerfahrtkosten“ im Ergebnis „Leistungsbeschreibung“ im Zonenverzeichnis hinterlegt.

Landkreis Heidekreis