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Ausgabe 1/2024
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Haushaltsplan der Samtgemeinde für das Jahr 2024 und 2025 rechtskräftig

Am 11.01.2024 wird der durch die Kommunalaufsicht des Landkreises Gifhorn genehmigte Haushaltsplan der Samtgemeinde Meinersen rechtskräftig. In einer koordinierten Anstrengung wurde erstmalig ein Doppelhaushalt aufgestellt und beschlossen. Die Ziele des anstrengenden, aber letztlich erfolgreichen Umstellens von der jährlichen Aufstellung des Haushaltsplanes auf eine Zwei-Jahresplanung waren vielfältig. Die höhere Verlässlichkeit für die Mitgliedsgemeinden, die effizientere Haushaltsberatungsphase, die höhere Qualität in der Vereinsförderung als auch die Freisetzung von sonst durch Planungsphasen gebundene Mitarbeiter-Kapazitäten sind nur einige. Viele Projekte lassen sich schon seit Langem nicht mehr in nur einem Haushaltsjahr abbilden. Durch die frühzeitige Genehmigung kann eher agiert und durch den doppelten verlässlichen Budgetrahmen durchgehender als bislang an den Projekten gearbeitet werden.

Der Rat der Samtgemeinde Meinersen hat in der Sitzung am 21.09.2023 den Haushaltsplan für die Jahre 2024 und 2025 beschlossen. Die Ansätze des Ergebnis- und des Finanzhaushaltes mit dem dazugehörigen Investitionsprogramm wurden in einer fraktionsübergreifenden Klausurtagung bereits im Juni 2023 vorgestellt und in den Fachausschüssen intensiv beraten.

Der Haushalt soll in jedem Haushaltsjahr in Planung und Rechnung ausgeglichen sein.

Ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 31.994.200 € stehen 2024 ordentliche Erträge in Höhe von 28.509.400 € gegenüber. Für das Jahr 2025 stehen den ordentlichen Aufwendungen in Höhe von 32.270.300 € stehen ordentliche Erträge in Höhe von 29.343.800 € gegenüber.

Ein Haushaltsausgleich liegt damit gem. § 110 Abs. 4 NKomVG nicht vor. Der voraussichtliche Fehlbetrag wird für beide Haushaltsjahre mit einer Entnahme aus der Überschussrücklage (gem. § 123 Abs. 1 Satz 1 NKomVG) ausgeglichen, so dass der Haushalt für jedes Jahr gem. § 110 Abs. 5 Nr. 1 NKomVG als ausgeglichen gilt.

Die Samtgemeindeumlage steigt leicht für 2024 auf 14.546.500 € an. Für 2025 beläuft sie sich auf 15.100.000 €. Die Samtgemeinde hat, trotz dieses hohen Defizits, auf die Anpassung der Samtgemeindeumlage verzichtet, da dies untervertretbare Folgen für die Mitgliedsgemeinden hätte. Somit wurde der Samtgemeindehaushalt mit diesem Defizit beschlossen, um die Gemeinden zu entlasten. Das Defizit kann aus der Überschussrücklage gedeckt werden, somit gilt der Haushalt als ausgeglichen.

Die Aufgaben der nächsten Jahre sind für die Samtgemeinde eine große Herausforderung. Ohne eine zusätzliche Beteiligung des Bundes und des Landes, insbesondere im Bereich der Kinderbetreuung, wird dies in den nächsten Jahren fortgesetzt schwerer möglich sein.

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